Das Wichtigste in Kürze
Freie Mitarbeiter:innen, auch als Freelancer:innen bekannt, sind Selbstständige, die auf Honorarbasis für Unternehmen arbeiten, nicht weisungsgebunden und nicht in die Unternehmensstruktur integriert sind.
Sie sind für ihre Sozialabgaben selbst verantwortlich und genießen im Gegensatz zu Festangestellten keinen Kündigungsschutz.
Für Unternehmen, die freie Mitarbeiter:innen einsetzen, gibt es sowohl Vor- als auch Nachteile.
Was bedeutet freie Mitarbeit?
Freie Mitarbeiter:innen werden auch als Freelancer:innen bezeichnet. Sie sind Selbstständige, die auf Honorarbasis Leistungen für Unternehmen erbringen.
Die Regelungen für freie Mitarbeit finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB). Demnach unterliegen freie Mitarbeiter:innen nicht dem Weisungsrecht durch Arbeitgeber:innen und werden nicht in die Organisation des Unternehmens eingebunden.
Freie Mitarbeiter:innen können ihre Arbeit dem Titel entsprechend frei einteilen. Sie sind nicht an feste Zeiten gebunden und müssen abweichende Anweisungen zu ihren ursprünglich angedachten Tätigkeiten nicht befolgen. Stattdessen werden sie in der Regel für ein zeitlich begrenztes Projekt herangezogen und suchen sich danach neue Auftraggeber:innen.
Freie Mitarbeiter:innen sind selbstständig und müssen sich deshalb auch entsprechend beim zuständigen Finanzamt registrieren.
Unterschied zwischen freier Mitarbeit und Anstellung
Freie Mitarbeiter:innen werden für einen (oder mehrere) Aufträge für ein Unternehmen tätig. Basis ist hier kein Arbeitsvertrag, sondern ein Werkvertrag oder Dienstvertrag. Daher kommen keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen zum Tragen.
Während festangestellte Mitarbeiter:innen ein Gehalt bekommen, das im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist, erhalten freie Mitarbeiter:innen für jeden Auftrag eine individuelle Vergütung.
Im Gegensatz zu Festangestellten genießen freie Mitarbeiter:innen keinen Kündigungsschutz. Außerdem sind sie selbst für ihre Sozialabgaben zuständig.
Als freier Mitarbeiter beziehungsweise freie Mitarbeiterin bestimmt man selbst über die Aufträge, die man annimmt. Freie Mitarbeiter:innen dürfen gleichzeitig für so viele Auftraggeber:innen arbeiten, wie sie wollen. Wollen sie einen weiteren Job annehmen, müssen sie das mit niemandem absprechen und sich keine Erlaubnis einholen.
Freie Mitarbeit: Vor- und Nachteile