Freelancer und andere: Sind tausend Euro genug, um eine neue Geschäftsidee zu etablieren und damit für eine Existenzgründung?

Freiberufler, freier Mitarbeiter oder Freelancer?

Freie Mitarbeiter, die aber nicht zwingend dabei auch Freiberufler*innen sind: Was zeichnet Freelancer aus? Wir erklären es in diesem Blogpost.

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Das schicke englische »Freelancer« wird häufig mit »Freiberufler« übersetzt, das trifft in Deutschland aber gar nicht zu: Zwar sind viele Freiberufler*innen (nicht alle) als Freelancer unterwegs, doch auch Dienstleistende mit Gewerbeschein als freie Mitarbeiter sprechen von »Freelancing«, wenn sie ihre Tätigkeiten beschreiben.

Verwirrend? Das ist noch nicht alles: Da gibt es noch die »festen Freien«. Wir haben das mal für euch aufgedröselt.

Woher kommt der Begriff »Freelancer« eigentlich?

Der Ausdruck ‚Freelancing‘ war, und das ist wahrscheinlich gar nicht so erstaunlich, schon immer mit einem Kampf ums Überleben verbunden: Bereits Sir Walter Scott in seiner Originalversion von Ivanhoe verwendete die Bezeichnung »free lances« für Söldner – freie Kämpfer, die mit jedem zahlungskräftigen Dienstherren gegen ein Entgelt (den Sold) mit ihren Lanzen in dessen Schlachten zogen.

Schon diese ersten kampferprobten Freelancer bestimmten selbstständig und frei, wem sie dienten und wie lange. Sie hatten ein schwankendes Einkommen und mussten sich und ihre Leistungen anpreisen, um Auftragvergebende zu überzeugen. Söldner wurden an verschiedenen Orten immer dort benötigt, wo die eigene Armee eines Herrschers nicht ausreichte. Wer sich die besten oder meisten freien Lanzen leisten konnte, gewann im Regelfall dann auch prompt seine Auseinandersetzungen.

Es ist bei solchen Wortwurzeln kein Wunder, dass eine gewisse Coolness mitschwingt, wenn jemand sagt: »Ich bin Freelancer!«

Die weibliche Form Freelancerin ist sprachlich noch nicht sehr weit verbreitet. Wenn man einer aktuellen Untersuchung von freelancermap glauben darf, sind nur knapp 12 Prozent der Freelancenden in der IT- und Engineeringbranche weiblich und wünschen sich größtenteils einen Auftrag im Home-Office.

Denn auch das zeichnet Freelancer aus: Sie entscheiden selbst, wo sie arbeiten möchten. Als Freelancer*in bist du nicht in die organisatorischen Strukturen eines Unternehmens eingebunden. Manchmal wird ein Platz zur Verfügung gestellt, häufiger auf »remote«-Zusammenarbeit gesetzt.

Der Begriff Freelancer ist nicht geschützt, so darf sich jede und jeder selbst bezeichnen: Wer für mehrere Auftragvergebende im Rahmen einer freien Mitarbeit tätig ist, kann sich jederzeit so nennen. Anders sieht es mit der Bezeichnung »Freiberufler*in« aus.

Freelancer - und der Rest

Freelancer – griffige Bezeichnung für freie Auftragnehmer
Freiberufler – geschützte Bezeichnung einiger Berufsgruppen
freie Mitarbeiter – selbständige Projektmitwirkende
feste Freie – regelmäßig beauftragte selbständige Dienstleister

Warum nicht alle Freelancer automatisch freiberuflich sind

Die Berufsbezeichnung Freiberufler*in ist in Deutschland geschützt für die Ausübung eines künstlerischen, schriftstellerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erziehenden Berufs in selbstständiger Tätigkeit. Texter*innen, Grafikschaffende, Anwälte, Tierärzte, Steuerberater … die so genannten Katalogberufe, die keine Gewerbeanmeldung erfordern, keine Gewerbesteuer zahlen und keine doppelte Buchführung machen müssen, das sind:

die informationsvermittelnden und sprachlichen Berufe

  • Journalisten
  • Bildberichterstatter
  • Dolmetscher
  • Übersetzer

rechts-, steuer-und wirtschaftsberatende Berufe

  • Rechtsanwälte
  • Patentanwälte
  • Notare
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Steuerbevollmächtigte
  • Beratende Volks-und Betriebswirte
  • Vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren

naturwissenschaftliche und technische Berufe

  • Vermessungsingenieure
  • Ingenieure
  • Handelschemiker
  • Architekten
  • Lotsen

Heilberufe

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Heilpraktiker
  • Dentisten
  • Physiotherapeuten

die 4 im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) genannten selbständig ausgeübten Berufsbilder

  • Diplom-Psychologe
  • Heilmasseur
  • Hebamme
  • Hauptberuflicher Sachverständiger

Quelle: https://www.freie-berufe.de/ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Freie Mitarbeiter können freiberuflich, aber auch gewerblich tätig sein

Freelancer, aber auch freier Mitarbeiter oder freie Mitarbeiterin darf sich jede Person nennen, die selbständig tätig ist und im Auftrag von Firmen arbeitet.

Feste Freie wiederum sind Freelancer*innen beziehungsweise Selbständige, die regelmäßige Jobs von einem bestimmten Auftraggeber erhalten, aber mehrere Kunden haben.

Freelancer sind immer selbständige Unternehmer*innen

Da sie im Regelfall über ein stark schwankendes Einkommen verfügen, profitieren Freelancer von speziell auf Selbständige ausgerichteten Geschäftskonten wie beim Angebot von Kontist, die einen ständigen Überblick über die eigenen Finanzen erleichtern.

Die größte Herausforderung ist und bleibt die Akquise, um immer Nachschub an Aufträgen zu haben. Egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibende, alle Freelancer müssen sich beim Finanzamt melden, eine Steuernummer beantragen, Steuern zahlen und rechtskonforme Rechnungen schreiben.

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