Freiberufler, freier Mitarbeiter oder Freelancer?

Freiberufler, freier Mitarbeiter oder Freelancer?

Freie Mitarbeiter, die aber nicht zwingend dabei auch Freiberufler*innen sind: Was zeichnet Freelancer aus? Wir erklären es in diesem Blogpost.

Breadcrumb-Navigation

Inhaltsverzeichnis

    Das schicke englische »Freelancer« wird häufig mit »Freiberufler« übersetzt, das trifft in Deutschland aber gar nicht zu: Zwar sind viele Freiberufler*innen (nicht alle) als Freelancer unterwegs, doch auch Dienstleistende mit Gewerbeschein als freie Mitarbeiter sprechen von »Freelancing«, wenn sie ihre Tätigkeiten beschreiben.

    Autor:in: Carola Heine

    Veröffentlicht:

    Kategorie: Arbeitsalltag

    Verwirrend? Das ist noch nicht alles: Da gibt es noch die »festen Freien«. Wir haben das mal für euch aufgedröselt.

    Woher kommt der Begriff »Freelancer« eigentlich?

    Der Ausdruck ‚Freelancing‘ war, und das ist wahrscheinlich gar nicht so erstaunlich, schon immer mit einem Kampf ums Überleben verbunden: Bereits Sir Walter Scott in seiner Originalversion von Ivanhoe verwendete die Bezeichnung »free lances« für Söldner – freie Kämpfer, die mit jedem zahlungskräftigen Dienstherren gegen ein Entgelt (den Sold) mit ihren Lanzen in dessen Schlachten zogen.

    Schon diese ersten kampferprobten Freelancer bestimmten selbstständig und frei, wem sie dienten und wie lange. Sie hatten ein schwankendes Einkommen und mussten sich und ihre Leistungen anpreisen, um Auftragvergebende zu überzeugen. Söldner wurden an verschiedenen Orten immer dort benötigt, wo die eigene Armee eines Herrschers nicht ausreichte. Wer sich die besten oder meisten freien Lanzen leisten konnte, gewann im Regelfall dann auch prompt seine Auseinandersetzungen.

    Es ist bei solchen Wortwurzeln kein Wunder, dass eine gewisse Coolness mitschwingt, wenn jemand sagt: »Ich bin Freelancer!«

    Die weibliche Form Freelancerin ist sprachlich noch nicht sehr weit verbreitet. Wenn man einer aktuellen Untersuchung von freelancermap glauben darf, sind nur knapp 12 Prozent der Freelancenden in der IT- und Engineeringbranche weiblich und wünschen sich größtenteils einen Auftrag im Home-Office.

    Denn auch das zeichnet Freelancer aus: Sie entscheiden selbst, wo sie arbeiten möchten. Als Freelancer*in bist du nicht in die organisatorischen Strukturen eines Unternehmens eingebunden. Manchmal wird ein Platz zur Verfügung gestellt, häufiger auf »remote«-Zusammenarbeit gesetzt.

    Der Begriff Freelancer ist nicht geschützt, so darf sich jede und jeder selbst bezeichnen: Wer für mehrere Auftragvergebende im Rahmen einer freien Mitarbeit tätig ist, kann sich jederzeit so nennen. Anders sieht es mit der Bezeichnung »Freiberufler*in« aus.

    Linienmuster

    Freelancer – und der Rest

    Freelancer – griffige Bezeichnung für freie Auftragnehmer
    Freiberufler – geschützte Bezeichnung einiger Berufsgruppen
    freie Mitarbeiter – selbständige Projektmitwirkende
    feste Freie – regelmäßig beauftragte selbständige Dienstleister

    Warum nicht alle Freelancer automatisch freiberuflich sind

    Die Berufsbezeichnung Freiberufler*in ist in Deutschland geschützt für die Ausübung eines künstlerischen, schriftstellerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erziehenden Berufs in selbstständiger Tätigkeit. Texter*innen, Grafikschaffende, Anwälte, Tierärzte, Steuerberater … die so genannten Katalogberufe, die keine Gewerbeanmeldung erfordern, keine Gewerbesteuer zahlen und keine doppelte Buchführung machen müssen, das sind:

    die informationsvermittelnden und sprachlichen Berufe

    • Journalisten
    • Bildberichterstatter
    • Dolmetscher
    • Übersetzer

    rechts-, steuer-und wirtschaftsberatende Berufe

    • Rechtsanwälte
    • Patentanwälte
    • Notare
    • Wirtschaftsprüfer
    • Steuerberater
    • Steuerbevollmächtigte
    • Beratende Volks-und Betriebswirte
    • Vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren

    naturwissenschaftliche und technische Berufe

    • Vermessungsingenieure
    • Ingenieure
    • Handelschemiker
    • Architekten
    • Lotsen

    Heilberufe

    • Ärzte
    • Zahnärzte
    • Tierärzte
    • Heilpraktiker
    • Dentisten
    • Physiotherapeuten

    die 4 im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) genannten selbständig ausgeübten Berufsbilder

    • Diplom-Psychologe
    • Heilmasseur
    • Hebamme
    • Hauptberuflicher Sachverständiger

    Quelle: https://www.freie-berufe.de/ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

    Freie Mitarbeiter können freiberuflich, aber auch gewerblich tätig sein

    Freelancer, aber auch freier Mitarbeiter oder freie Mitarbeiterin darf sich jede Person nennen, die selbständig tätig ist und im Auftrag von Firmen arbeitet.

    Feste Freie wiederum sind Freelancer*innen beziehungsweise Selbständige, die regelmäßige Jobs von einem bestimmten Auftraggeber erhalten, aber mehrere Kunden haben.

    Freelancer sind immer selbständige Unternehmer*innen

    Da sie im Regelfall über ein stark schwankendes Einkommen verfügen, profitieren Freelancer von speziell auf Selbständige ausgerichteten Geschäftskonten wie beim Angebot von lexoffice, die einen ständigen Überblick über die eigenen Finanzen erleichtern.

    Die größte Herausforderung ist und bleibt die Akquise, um immer Nachschub an Aufträgen zu haben. Egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibende, alle Freelancer müssen sich beim Finanzamt melden, eine Steuernummer beantragen, Steuern zahlen und rechtskonforme Rechnungen schreiben.

    lexoffice einfach online testen: 30 Tage – 0 Kosten

    Du bist Kleinunternehmer:in, Freiberufler:in oder Gründer:in? Unsere Onlinelösung vereinfacht deine Backoffice-Prozesse rund um Rechnungsstellung, Buchhaltung, Banking etc, strukturiert & durchdacht. Damit mehr Zeit zum Geld verdienen bleibt. PS: Funktioniert webbasiert ohne Installation, auch Apple Mac iOS.

    • 30 Tage kostenlos testen.
    • Der Test endet automatisch.
    • Kostenloser Support.

    Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.

    oder

    Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.

    lxlp