Wissenswertes über die Umsatzsteuer
Wissenswertes über die Umsatzsteuer

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    Umsatzsteuer fällt auf jedes Produkt und fast jede Dienstleistung an. Trotzdem beschäftigen die meisten sich frühestens in der Gründungsphase näher damit 🙂

    Autor:in: Carola Heine

    Veröffentlicht:

    Kategorie: Steuertipps

    Nämlich dann, wenn sie sich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung entscheiden müssen oder lernen, dass es auch unterschiedliche Sätze geben kann. Da es viele Missverständnisse und Fristen rund um diese Steuern gibt, haben wir Wissenswertes über die Umsatzsteuer für Dich zusammengetragen.

    Vorsteuer oder Mehrwertsteuer – Wissenswertes über die Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer wird ans Finanzamt durchgereicht, Du nimmst sie ein und meldest sie monatlich, vierteljährlich oder jährlich ans Finanzamt, um sie dann auch prompt zu zahlen. Wie das aufgeschlüsselt aussieht, haben wir in diesem Blogbeitrag bereits beschrieben.

    Fast jede Ware oder Dienstleistung wird inklusive Umsatzsteuer verkauft, entweder mit einem Aufschlag von sieben oder neunzehn Prozent. Auch Du zahlst Umsatzteuer, wenn Du für Deine Selbstständigkeit Anschaffungen tätigst oder Dienstleister buchst: Die so genannte Vorsteuer.

    Du nimmst also einerseits Umsatzsteuer ein, wenn Du Rechnungen schreibst. Du bezahlst andererseits bei Anschaffungen und Buchungen die Vorsteuer mit. Die Umsatzsteuer gehört dem Finanzamt, aber Du kannst die Vorsteuer von Deiner Überweisung abziehen. Damit das alles sauber dokumentiert und nachvollziehbar abläuft, gibt es die Umsatzsteuervoranmeldung, die Du direkt mit lexoffice durchführen kannst.

    Weil Privatpersonen die gezahlte Vorsteuer nicht verrechnen können, wird diese auch als Endverbrauchersteuer bezeichnet. Sie zahlen die Umsatzsteuer mit, diese gehört bei privaten Käufen mit in den Preis der Anschaffung hineingerechnet. Als Unternehmer*in bekommst Du die Umsatzsteuer durch die Voranmeldung wieder, wenn Du für Dein Business einkaufst.

    Die Umsatzsteuervoranmeldung

    Wer muss eine Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen? Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer*innen. Sie müssen die Voranmeldung ihrer Umsatzsteuer abgeben, völlig unabhängig von der Größe des Unternehmens. Ob Du Einzelunternehmer*in bist, ein Start-up oder einen Konzern führst, die Umsatzsteuervoranmeldung und -zahlungen gehören zu Deinen unternehmerischen Pflichten. Nur Kleinunternehmer*innen können sich befreien lassen, aber nur bis zu einem Umsatz von weniger als 17.500 Euro – die Rechnungen müssen dann einen entsprechenden Vermerk enthalten.

    Wann die Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgen muss, hängt von der Höhe Deines Vorjahresumsatzes ab. Je höher, desto öfter: Bist du Kleinunternehmer oder hat deine Umsatzsteuer-Zahllast im vergangenen Jahr nur bis zu 1.000 Euro betragen, musst du überhaupt keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Ab einer Umsatzsteuer-Zahllast von 1.000 Euro bis zu einem Betrag von 7.500 Euro ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich einzureichen.

    Jeweils bis zum 10. Tag des Folgemonats muss die Voranmeldung abgegeben werden. Für das Quartal von Januar bis März also am 10. April, sofern dieser ein Werktag ist (sonst verschiebt es sich nach hinten auf den nächsten Werktag). Weil das ein bisschen knapp ist, kannst Du pauschal eine Fristverlängerung beantragen, dann hast Du exakt einen Monat länger Luft und die Quartalsmeldung fürs erste Quartal in unserem Beispiel muss bis zum zehnten Mai erfolgen.

    Die Dauerfristverlängerung um einen Monat gilt auch, wenn Deine Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr die Schwelle von 7.500 Euro überschritten hat, denn dann musst du deine Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich ausfüllen und kannst die zusätzliche Zeit gut brauchen.

    Wichtig: Unternehmer mit einem monatlichen Voranmeldungs-Intervall müssen die Dauerfristverlängerung bis zum 10. Februar des laufenden Jahres beantragen, Unternehmer im vierteljährlichen Rhythmus können sich bis zum 10. April Zeit lassen.

    Für Gründer Wissenswertes über die Umsatzsteuer

    Für Gründer in den ersten beiden Jahren ihrer Existenzgründung gilt: Die Voranmeldung wird ohne Berücksichtigung der Umsatzhöhe vorher monatlich abgegeben. So ist sichergestellt, dass dieses Geld nicht „versehentlich“ mit ausgegeben wird bei den Schwankungen im Verlauf eines Geschäftsjahres. Umsatzsteuerzahlungen sind nicht verhandelbar, man bekommt in der Regel keinen Aufschub und kann keine Ratenzahlung ans Finanzamt leisten.

    Faustregel: Dieses Geld gehört Dir nicht, es wird nur durchgereicht.

    Mit lexoffice ist die Umsatzsteuervoranmeldung mit Hilfe des ELSTER-Protokolls der Finanzbehörden zum Glück in wenigen Klicks erledigt – egal, ob monatlich oder vierteljährlich.

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