Home-Office-Pauschale und Arbeitszimmer

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    Die Home-Office-Pauschale wird aufgestockt: Damit erhöht sich die Zahl der steuerlich begünstigten Home-Office-Tage von 120 auf 200.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Gute Nachrichten für alle Home-Office-Arbeitenden: Die Home-Office-Pauschale (Tagespauschale) wurde erhöht und entfristet. Wer im HomeOffice arbeitet, kann in 2023 und auch 2024 nun 6 Euro (zuvor 5 Euro) für jeden zuhause verbrachten Arbeitstag in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen. Auch die Anzahl der maximalen Home-Office-Tage wurde von 120 auf 210 Tage aufgestockt. Damit können Sie 1.260 Euro im Jahr (210 Tage á 6 Euro) für das Arbeiten in den eigenen vier Wänden geltend machen.

    Die Pauschale ist nicht an das Vorhandensein eines Arbeitszimmers gebunden, für das der Gesetzgeber ja bekanntlich sehr hohe Hürden anlegt. Sie kann sogar geltend gemacht werden, wenn in einer Arbeitsecke oder am Küchentisch gearbeitet wird.

    Tipp: Selbständige und Kleinunternehmer:innen sollten daher sehr präzise Buch über ihre Home-Office-Tage führen.

    Home Office Pauschale: Das gilt steuerlich 2023

    Die Home-Office-Pauschale fließt die Werbungskosten-Pauschale ein

    Mit der Fortschreibung der Home-Office-Pauschale, aus der im Januar 2023 offiziell die Tagespauschale wurde, erkennt der Gesetzgeber zwar grundsätzlich die in den eigenen vier Wänden geleistete Arbeit auch steuerlich an – es bleibt aber bei der Einrechnung der Pauschale in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, zumeist Werbungskosten-Pauschale genannt. Diese  wurde zum 1. Januar 2023 auf 1.230 Euro erhöht. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin automatisch von der Steuerschuld abgezogen. Durch die Home-Office-Pauschale werden also erst wirklich Steuern gespart, wenn diese zusammen mit anderen Werbungskosten, beispielsweise der Pendlerpauschale, die Grenze von 1.230 Euro übersteigt.

    Für Home-Office-Tage dürfen selbstverständlich keine Fahrtkosten abgesetzt werden. An den anderen Tagen, an denen Sie zu Ihrer Arbeitsstätte fahren, dafür schon.

    Die Home-Office-Pauschale begünstigt daher nicht automatisch alle Steuerpflichtigen, die zeitweilig zuhause arbeiten. Entscheidend ist der Umstand, dass in Kombination mit weiteren Werbungskosten ein Betrag erreicht wird, der über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegt.

    Neues Wahlrecht bei häuslichem Arbeitszimmer

    Wer über ein häusliches Arbeitszimmer verfügt und wessen Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit darstellt, der kann ab 2023 von einem neuen Wahlrecht Gebrauch machen und die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer

    • entweder in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (z. B. anteilige Miete, Nebenkosten oder Reinigungskosten)
    • oder pauschal mit einer Jahrespauschale in Höhe von 1.260 Euro

    als Betriebskosten oder Werbungskosten geltend machen.

    Voraussetzung für das Wahlrecht ist, dass es sich bei dem Arbeitszimmer um ein häusliches Arbeitszimmer handelt und das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit darstellt.

    Hinweis: Die Jahrespauschale wird um die Monate gekürzt, in denen das Arbeitszimmer nicht den Mitteilpunkt Ihrer Tätigkeit dargestellt hat. War das Arbeitszimmer beispielsweise nur 7 statt 12 Monate Tätigkeitsmittelpunkt, können Sie nur 735 Euro statt 1.260 Euro geltend machen. In der Regel lohnt es sich jedoch mehr, die tatsächlich entstandenen Kosten anzugeben.

    Das Finanzamt erkennt ein häusliches Arbeitszimmer nur dann an, wenn es bestimmte Kriterien erfüllt:

    • So muss das Zimmer zwar einerseits in die häusliche Sphäre des Kleinunternehmers oder der Arbeitnehmerin eingebunden sein, trotzdem aber separat liegen und – ganz wichtig – abschließbar sein.
    • Der Raum muss „nahezu ausschließlich“ für berufliche oder betriebliche Zwecke genutzt werden.
    • Die private Nutzung muss erkennbar von marginaler Bedeutung sein. Die Anwesenheit privater Dinge oder gar eines Schlafsofas kann bereits zu einer Aberkennung des Status als häusliches Arbeitszimmer führen.

    Um die exakten Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer zu berechnen, wird der prozentuale Flächenanteil des Raums an der Gesamtgröße der Wohnung ermittelt. Mit dem sich daraus ergebenden Prozentsatz können Sie alle Ausgaben von der Miete, über Strom und Heizung bis hin zur Müllabfuhr und den Aufzuggebühren ausrechnen.

    Home-Office-Pauschale für Arbeitszimmer ohne Tätigkeitsmittelpunkt

    In allen Fällen, in denen das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit darstellt, kann nun die Home-Office-Pauschale (Tagespauschale) geltend gemacht werden. Dies betrifft u. a. besonders Personen, denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (z. B. Lehrkräfte) Diese konnten bis 2022 ihr Arbeitszimmer noch beschränkt mit bis zu 1.250 Euro absetzen. Diese Möglichkeit fällt ab 2023 weg. Die Home-Office-Pauschale kann auch geltend gemacht werden, wenn kein Arbeitszimmer, sondern lediglich eine Arbeitsecke oder Küchentisch zum Arbeiten genutzt wird.

    lxlp