Was ist die Pendlerpauschale?

Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Gesetzesänderung bei der Pendlerpauschale.

Steuerrechtlich gehören zu den Pendlern alle Arbeitnehmer, die von ihrer Wohnung zum Arbeitsplatz gehen oder fahren. Dabei ist nicht maßgeblich, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Die Fahrtkosten können die Angestellten steuerlich geltend machen.

Befristete Anhebung der Entfernungspauschale in zwei Schritten

Im Rahmen der Mobilitätswende entlastet der Gesetzgeber die Pendler ab 2021. Die Entfernungspauschale wird ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf nun 35 Cent angehoben. Ab 2024 erhalten Arbeitnehmer 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Bis zum 20. Kilometer beträgt die Entfernungspauschale wie bisher 30 Cent.

Anreiz, auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen

Die Entlastung ist auf einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren befristet, gilt also bis einschließlich 2026. Durch die schrittweise erfolgende CO2-Bepreisung entsteht Schritt für Schritt ein finanzieller Anreiz, auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Mobilitätsprämie zu Gunsten der Arbeitnehmer mit geringem Einkommen

Da Geringverdienende, die keine Steuern zahlen müssen, von dieser Reform nicht profitieren würden, hat der Gesetzgeber eine Mobilitätsprämie eingeführt. Diese beträgt 14 Prozent der neuen Entfernungspauschale, die ab dem 21. Kilometer Wegstrecke gezahlt wird. Dies entspricht einem Betrag von 4,9 Cent. Die Mobilitätsprämie tritt ebenfalls in 2021 in Kraft und ist auf fünf Jahre befristet.

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