Die Übernachtungspauschale gilt ab Januar 2020 für Berufskraftfahrer. Die Höhe liegt bei 8 EUR pro Tag. Die neue 8-Euro-Pauschale muss aber nicht in Anspruch genommen werden: Wenn die einzelnen Aufwendungen (z.B. Duschen an der Raststätte, kostenpflichtige Toilettengänge, Reinigung der Schlafkabine) 8 EUR übersteigen, können die Aufwände auch einzeln nachgewiesen und steuerlich abgesetzt werden.