Klimapaket und Energie-Entlastungspaket: Erhöhung der Entfernungspauschale
Im Rahmen des Klimapakets, in dem die Bundesregierung Gesetze und Maßnahmen zum Klimaschutz bündelt, sollte die Entfernungspauschale von 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 ab dem 21. Kilometer von 0,30 Euro auf 0,35 Euro angehoben werden und vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026 auf 0,38 Euro.
Im Rahmen des Energie-Entlastungspakets aufgrund des Kriegs in der Ukraine wurde von der Bundesregierung eine vorzeitige Erhöhung der Entfernungspauschale beschlossen:
- 2021: 0,35 Euro ab dem 21. Entfernungskilometer
- 2022 bis 2026: 0,38 Euro ab dem 21. Entfernungskilometer
Das soll vor allem Pendler aus dem ländlichen Raum entlasten, die oft nicht die Möglichkeit haben, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.
Mit dem Klimapaket wurde auch eine Mobilitätsprämie beschlossen als Alternative zur Entfernungspauschale. Pendler, die aufgrund geringen Einkommens keine (Lohn-)Steuern zahlen, können statt der Erhöhung der Entfernungspauschale eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 % der erhöhten Pauschale wählen. Die Mobilitätsprämie ist zunächst bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Berechnung der Entfernungspauschale
Nutzen Sie einfach den Rechner, um die Entfernungspauschale bzw. Pendlerpauschale für Ihren Arbeitsweg zu berechnen.
Hinweis: Haben Arbeitnehmer regelmäßig eine 5-Tage-Woche, können sie pauschal 230 Tage bei einer regelmäßigen 6-Tage-Woche 280 Tage ansetzen. Das spart das lästige Zählen der tatsächlich gearbeiteten Tage an der Arbeitsstätte.