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Entfernungspauschale:

Anspruch und Berechnung

Über die Entfernungspauschale, umgangssprachlich auch Pendlerpauschale genannt, können Arbeitnehmer ihren täglichen Weg zur Arbeitsstätte steuerlich geltend machen. Erfahren Sie hier, wie Sie die Entfernungspauschale von der Steuer absetzen können und wie sie sich berechnet.

Entfernungspauschale – was ist das?

Arbeitnehmer, die zwischen ihrem Zuhause und Arbeitsplatz hin- und herpendeln, können die Entfernungspauschale als steuerliche Subvention nutzen und als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Pro gefahrenen Kilometer erhält der Arbeitnehmer eine Pauschale, die seine zu versteuernden Einkünfte reduziert.

Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich unabhängig von der Art des genutzten Verkehrsmittels. Ob Sie den Arbeitsweg zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Motorrad, dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen macht keinen Unterschied. Zu beachten ist allerdings die Kostendeckelung von 4.500 Euro pro Kalenderjahr.

Ein höherer Betrag kann allerdings dann angesetzt werden, wenn der Arbeitsweg mit dem eigenen PKW, dem PKW der Eltern oder einem Dienstwagen zurückgelegt wird.

Mehr als 4.500 Euro können auch dann angesetzt werden, wenn durch die Tickets des öffentlichen Nahverkehrs höhere Kosten nachgewiesen werden können.

Bei einer gemischten Nutzung von PKW und öffentlichem Nahverkehr prüft das Finanzamt jahresbezogen, ob die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kosten für den Arbeitnehmer günstiger sind.

Geregelt ist die Entfernungspauschale im Einkommenssteuergesetz.

Ein Fahrradfahrer mit Helm und Tasche
Infografik: Die meisten Berufspendler fahren mit dem Auto | Statista

Anforderungen und Höhe der Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale beträgt einheitlich 0,30 Euro je Entfernungskilometer und wird auf die kürzeste Wegstrecke für die einfache tägliche Fahrt angerechnet. Pro Tag darf die einfache Wegstrecke also nur einmal angesetzt werden und selbstverständlich nur für Tage, an denen der Arbeitnehmer tatsächlich zur Arbeit gefahren ist. Fährt ein Arbeitnehmer z. B. für die Mittagspause nach Hause, kann er die Pendlerpauschale nur einmal ansetzen und somit bleibt die Mittagsfahrt unberücksichtigt.

Die Anrechnung der kürzesten Wegstrecke gilt auch für den öffentlichen Nahverkehr: Ist z. B. die S-Bahn-Strecke länger als die Straßenverbindung, wird die kürzere Straßenverbindung angesetzt.

Tipp: Ermitteln lässt sich die kürzeste Strecke im Übrigen mit Google Maps sehr einfach.

Hinweis: Pendler können dann eine längere Strecke ansetzen, wenn diese verkehrsgünstiger ist und sie diese regelmäßig zurücklegen, weil sie dadurch schneller bei der Arbeitsstätte sind.

Infografik: Deutsche pendeln immer weitere Distanzen | Statista

Klimapaket und Energie-Entlastungspaket: Erhöhung der Entfernungspauschale

Im Rahmen des Klimapakets, in dem die Bundesregierung Gesetze und Maßnahmen zum Klimaschutz bündelt, sollte die Entfernungspauschale von 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 ab dem 21. Kilometer von 0,30 Euro auf 0,35 Euro angehoben werden und vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026 auf 0,38 Euro.

Im Rahmen des Energie-Entlastungspakets aufgrund des Kriegs in der Ukraine wurde von der Bundesregierung eine vorzeitige Erhöhung der Entfernungspauschale beschlossen:

  • 2021: 0,35 Euro ab dem 21. Entfernungskilometer
  • 2022 bis 2026: 0,38 Euro ab dem 21. Entfernungskilometer

Das soll vor allem Pendler aus dem ländlichen Raum entlasten, die oft nicht die Möglichkeit haben, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.

Mit dem Klimapaket wurde auch eine Mobilitätsprämie beschlossen als Alternative zur Entfernungspauschale. Pendler, die aufgrund geringen Einkommens keine (Lohn-)Steuern zahlen, können statt der Erhöhung der Entfernungspauschale eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 % der erhöhten Pauschale wählen. Die Mobilitätsprämie ist zunächst bis zum 31. Dezember 2026 befristet.

Berechnung der Entfernungspauschale

Nutzen Sie einfach den Rechner, um die Entfernungspauschale bzw. Pendlerpauschale für Ihren Arbeitsweg zu berechnen.

Hinweis: Haben Arbeitnehmer regelmäßig eine 5-Tage-Woche, können sie pauschal 230 Tage bei einer regelmäßigen 6-Tage-Woche 280 Tage ansetzen. Das spart das lästige Zählen der tatsächlich gearbeiteten Tage an der Arbeitsstätte.

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