Klimapaket: Erhöhung der Entfernungspauschale
Im Rahmen des Klimapakets, in dem die Bundesregierung Gesetze und Maßnahmen zum Klimaschutz bündelt, wird die Entfernungspauschale von 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 ab dem 21. Kilometer von 0,30 Euro auf 0,35 Euro angehoben und vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026 auf 0,38 Euro.
Das soll vor allem Pendler aus dem ländlichen Raum entlasten, die oft nicht die Möglichkeit haben, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.
Gleichzeitig wird es eine Mobilitätsprämie geben als Alternative zur Entfernungspauschale. Pendler, die aufgrund geringen Einkommens keine (Lohn-)Steuern zahlen, können statt der Erhöhung der Entfernungspauschale eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 % der erhöhten Pauschale wählen.
Berechnung der Entfernungspauschale
Ist ein Arbeitnehmer an 200 Tagen im Jahr im Büro und hat einen Weg von 30 km, berechnet sich die Pendlerpauschale wie folgt:
(30 km * 0,30 Euro) * 200 = 1.800 Euro
Diesen Betrag darf der Arbeitnehmer von seinem zu versteuernden Jahreseinkommen abziehen.
Hinweis: Haben Arbeitnehmer regelmäßig eine 5-Tage-Woche, können sie pauschal 230 Tage bei einer regelmäßigen 6-Tage-Woche 280 Tage ansetzen. Das spart das lästige Zählen der tatsächlich gearbeiteten Tage an der Arbeitsstätte.