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Kein Pendelordner, kein Scannen – Belege online erhalten

Mit den DATEV-Cloud-Services alle Buchungsdaten an DATEV übertragen

Mehr Zeit für die persönliche Beratung

lexoffice bietet Ihnen neue Möglichkeiten: Statt Belege zu scannen, sortieren, erfassen und hin- und herzuschicken, übertragen Sie Buchungsdaten (inkl. der digitalen Belegbilder) aus lexoffice direkt an DATEV, mit den DATEV-Cloud-Services.

Das steigert Ihre Effizienz und schafft Freiräume für Neukundeakquise und persönliche Beratung. Auch Ihr Mandant profitiert.

Jetzt DATEV-Cloud-Services einrichten ›

lexoffice Starter Paket

Wir machen Sie fit für die Zusammenarbeit über lexoffice

Persönliche Betreuung · Kanzleischulungen · Einarbeitung erster Mandanten

Zwei Varianten

lexoffice bietet zwei DATEV-Cloud-Services an, je nach Arbeitsteilung zwischen Ihnen und Ihren Mandanten:

  • DATEV Rechnungsdatenservice 1.0: Es werden ausschließlich die Belegbilder inkl. der Belegdaten nach DATEV Unternehmen online übertragen.
  • DATEV Buchungsdatenservice: Es werden die Buchungsstapel, die Belegbilder sowie die Stammdaten in die DATEV-Rechnungswesen-Programme übertragen.

 

    Vorteile der DATEV-Cloud-Services für Steuerberater:

    • Pendelordnerversand und manuelle Vorarbeiten entfallen
    • Alle Daten und Belege auf Mausklick verfügbar
    • Einfache Übernahme in DATEV Rechnungswesen pro
    • Weniger Erfassungsfehler und keine Dubletten
    • Sicherer Austausch über das DATEV-Rechenzentrum

    » weitere Steuerberatervorteile mit lexoffice

    DATEV Cloud Services nutzen

    Vor der ersten Datenübertragung müssen drei Schritte erledigt werden:

    Schritt 1 – Ihr Mandant setzt lexoffice ein:

    Grundvoraussetzung ist die Bereitschaft Ihrer Mandanten Belege künftig in lexoffice zu erfassen und sie digital an Sie zu übergeben. Für bestehende lexoffice Mandanten Standard. Alle anderen Mandanten laden Sie einfach direkt aus Ihrem Steuerberaterzugang ein.

    Schritt 2 – Mandant registrieren:

    Die Kanzlei bestellt den DATEV Buchungsdatenservice bzw. den DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 für Ihren Mandanten über die MyDATEV Mandantenregistrierung.

    Tutorials zu den DATEV Cloud Services

    Detaillierte Informationen und Erläuterungen finden Sie auch in den Aufzeichnungen folgender Präsentationen und Webinare zu den DATEV-Cloud-Servcies

    27.06.202216:58

    Tutorial: DATEV-Cloud Services

    Aufzeichnung des Betrags zu den DATEV-Cloud-Services bei der DATEV-Marktplatzexpo 2022

    22.07.202153:40

    Webinar für Steuerkanzleien: Einsatz der DATEV-Cloud Services

    Aufzeichnung eines Kooperationswebinars zu den DATEV-Cloud-Services

    15.07.202149:48

    Webinar für Mandanten: Einsatz der DATEV-Cloud Services

    Aufzeichnung eines Webinars zu den DATEV-Cloud-Services

    Belege und Buchungen mit DATEV-Cloud-Services übernehmen

    In nur drei Schritten erhalten Sie vorkontierte Buchungsdaten:

    Schitt 1 – Belegerfassung

    Ihr Mandant erfasst seine Belege in lexoffice.

    Schitt 2 – Belegübergabe

    Ihr Mandant übergibt die Belege und Buchungsinformationen in Form von Buchungsvorschlägen für DATEV Unternehmen online in das Rechnungsausgangs- bzw. -eingangsbuch. Über das Steuerberater-Cockpit können Sie die Datenübertragung auch selbst anstoßen.

    Schitt 3 – Belegübergabe

    Sie übernehmen die Daten in Ihre DATEV-Kanzleisoftware und arbeiten wie gewohnt weiter.

    FAQs zu den DATEV-Cloud-Services

    • Steuerberaterzugang
      Wo finde ich weiterführende Informationen zu den DATEV-Cloud-Services?
      Eine Allgemeine Übersicht über die DATEV-Cloud-Services aus dem Bereich Rechnungswesen finden Sie unter www.datev.de/cloud-services. Weitere Informationen zur Einrichtung der DATEV-Cloud-Services finden Sie unter www.datev.de/cloud-services-einrichten. Dort finden Sie auch den kostenlosen Einrichtungsservice „DATEV-Partner-Onboarding“. DATEV stellt Ihnen zudem diverse Info-Dokumente für die DATEV-Cloud-Services bereit. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Info-Dokumente:
    • Steuerberaterzugang
      Wie funktioniert die Datenübertragung mit den DATEV-Cloud-Services?
      Grundvoraussetzung für eine funktionierende Datenübertragung zwischen lexoffice und DATEV ist, dass die Kanzlei für den entsprechenden Mandanten die MyDATEV Mandantenregistrierung durchgeführt hat. Anschließend können Sie je nach Datenservice folgendermaßen vorgehen: Rechnungsdatenservice 1.0
      1. Loggen Sie sich in lexoffice ein und gehen Sie unter Export auf „Daten jetzt an DATEV übertragen“.
      2. Warten Sie, bis die Daten erfolgreich übertragen wurden.
      3. Loggen Sie sich anschließend in DATEV Unternehmen online ein und gehen unter der Anwendung Belege auf „Belege bereitstellen“, um Buchungsvorschläge für das DATEV-Rechnungswesen-Programm bereitzustellen.
      4. Gehen Sie anschließend in Ihrem DATEV-Rechnungswesen-Programm auf Bestand | Daten holen. Dort klicken Sie auf „Mandant ergänzen“ und wählen folgende Optionen aus: "Kassen-/Rechnungsstapel aus Kassenbuch/Beleg online"
      5. Anschließend können Sie die Geschäftsvorfälle verbuchen.
        Buchungsdatenservice
      1. Loggen Sie sich in lexoffice ein und gehen Sie unter Export auf „Daten jetzt an DATEV übertragen“.
      2. Warten Sie, bis die Daten erfolgreich übertragen wurden.
      3. Gehen Sie nun in das DATEV-Rechnungswesen-Programm. Klicken Sie also unter Bestand | Daten holen auf „Mandant ergänzen“ und wählen sie in dem nun aufgehenden Fenster folgende Optionen aus: Beleg-/Buchungsstapel und Stammdaten
      4. Anschließend erhalten Sie die entsprechenden Buchungsstapel direkt in der Stapelverarbeitung und können die bereits fertigen Buchungssätze verbuchen.
    • Steuerberaterzugang
      Welche Voraussetzungen gibt es für die DATEV-Cloud-Services
      Zur Nutzung der DATEV-Cloud-Services hat DATEV insbesondere an die Autorisierung einige Vorgaben, die bei der Nutzung der Datenservices erfüllt sein müssen. Die Bestellung der Produkte sowie der Authentifizierungsmedien erfolgt über die Steuerkanzlei.   Autorisierung Mandant Um die DATEV-Cloud-Services in lexoffice nutzen zu können, reichen die lexoffice-Zugangsdaten allein nicht aus. DATEV erwartet aus Sicherheitsgründen eine zweite Autorisierung.
      1. Mandanten können sich über den DATEV-mIDentity-Stick authentifizieren. Voraussetzung für den Stick ist jedoch, dass mit Windows und dem Internet Explorer ab Version 9 gearbeitet wird.
      2. Alternativ können sich Ihre Mandanten auch per Smartphone (über den DATEV SmartLogin) autorisieren. Das hat den Vorteil, dass auch Mac-User die Datenservices nutzen können.
      Sollten der Mandant keine der beiden oben aufgeführten Authentifizierungsmedien besitzen, so bestellt die Steuerkanzlei diese kostenfrei mit (siehe nachfolgende Anleitung). Voraussetzungen aufseiten der Steuerkanzlei
      1. Die Steuerkanzlei arbeitet mit DATEV.
      2. Die Kanzlei bestellt den Buchungsdatenservice bzw. den Rechnungsdatenservice 1.0 für Ihren Mandanten über die MyDATEV Mandantenregistrierung aus dem DATEV Arbeitsplatz heraus. Dort werden für den Mandanten das Produkt sowie notwendige Zugangsmedien bestellt, Rechte vergeben und ein Belege online-Bestand angelegt. Wenn die Kanzlei die Daten für den Mandanten aus lexoffice heraus bereitstellt, muss lediglich die MyDATEV Mandantenregistrierung ohne Bestellung von Zugangsmedien durchgeführt werden. Die Kanzlei kann sich über die Rechteverwaltung online jederzeit selbst Senderechte für die beiden Datenservices administrieren
      3. Allgemein ist bei den Einstellungen in DATEV Unternehmen online Folgendes zu beachten: - lexoffice unterstützt die Kontenrahmen SKR03 oder SKR04. - lexoffice unterstützt ausschließlich Sachkontenlänge 4. - Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr (also 1. JAN – 31. DEZ). - Das Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsbuch ist für den angelegten Mandanten für das aktuelle Wirtschaftsjahr bzw. für das Vorjahr eingerichtet. Bei der erstmaligen Übertragung der Daten eines Wirtschaftsjahres überprüft DATEV Unternehmen online, ob die Einstellungen aus dem Vorjahr automatisch übernommen werden können und richtet das aktuelle Wirtschaftsjahr automatisch ein.
    • Steuerberaterzugang
      Welche Vorteile bieten die DATEV-Cloud-Services
      • Effiziente Weitergabe von Dokumentdaten wie z. B. Belege und Belegsatzdaten zum Steuerberater
      • Die Belege sind mit nur einem Mausklick in der Kanzlei
      • Die Belegdaten werden automatisch übermittelt, bei der unterjährigen Buchhaltung in der Kanzlei entfällt das Eintippen der Belegdaten
      • Sicherer Austausch der Dokumentdaten für die DATEV-Cloud
      • Die Originalbelege bleiben beim Mandanten
      • lexoffice bucht im Hintergrund vor, Sie können Buchungsvorschläge übernehmen oder anpassen
      • Sie und Ihr Mandant sparen Zeit durch optimierte Abläufe
      • Sie vermeiden den Austausch von lästigen Pendelordnern oder unsicheren Datenträgern
      • Kein unnötiges Kopieren oder Scannen von Papierbelegen mehr
      • Keine Medienbrüche
      • Effiziente Übernahme der Daten in die Finanzbuchführung
      • Weniger Erfassungsfehler / höhere Prozessqualität
      • Schnelle Verfügbarkeit der Dokumentdaten für die Finanzbuchführung
      • Bereitstellung der Dokumentdaten über ein revisionssicheres Online-Archiv
    • Steuerberaterzugang
      Was ist der Buchungsdatenservice?
      lexoffice überträgt Buchungsdaten, Stammdaten sowie die zugehörigen digitalen Belegbilder an DATEV. In den DATEV-Rechnungswesen-Programmen werden automatisch fertige Buchungssätze erzeugt und die Belegbilder werden in DATEV Unternehmen online abgelegt. Die digitalen Belegbilder sind in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen zudem bereits über die Buchungssätze verlinkt.
    • Steuerberaterzugang
      Was ist der Rechnungsdatenservice 1.0
      Diese Schnittstelle gibt es bereits seit 2016. Mit dem Rechnungsdatenservice 1.0 können Sie strukturierte Belegdaten von Ein- und Ausgangsrechnungen und die zugehörigen Belegbilder komfortabel von lexoffice heraus an DATEV Unternehmen online übertragen. Aus den übertragenen Daten werden anschließend in DATEV Unternehmen online Buchungssätze für Belege online erzeugt. Darüber hinaus können Buchungsvorschläge für das DATEV-Rechnungswesen-Programm erzeugt werden. Über eine Lerndatei kann dieser Prozess dann zusätzlich teilautomatisiert werden. Sofern Sie alle Belege (Einnahmen und Ausgaben) mit lexoffice verwalten, sparen Sie gegenüber der herkömmlichen Belegübergabe (z. B. über den Pendelordner) viel Zeit, sämtliche Belege bleiben immer in Ihrem Unternehmen und Ihre Steuerkanzlei verfügt über die bereits erfassten Belege in der Rechnungswesen-Software. Tipp: Falls Ihr Mandant in lexoffice seine Bankkonten angebunden hat, kann es auch für Sie interessant sein, die Version Buchungsdatenservice zu testen. lexoffice bucht im Hintergrund Ein- und Ausgangsbelege vor, so dass Sie bei der Übernahme der Buchhaltung viel Zeit bei der Erstellung der laufenden Buchhaltung einsparen können.
    • Steuerberaterzugang
      Was sind die DATEV-Cloud-Services?
      Mit den DATEV-Cloud-Services bietet DATEV ein leistungsfähige Schnittstellen zur Übertragung der Belege (inkl. der zugehörigen Belegdaten) und Buchungsstapel aus lexoffice heraus direkt an die DATEV-Software. Die DATEV-Cloud-Servies gibt es bei lexoffice aktuell in 2 Versionen:
      • Rechnungsdatenservice: Es werden ausschließlich die Belegbilder inkl. der Belegdaten nach DATEV Unternehmen online übertragen
      • Buchungsdatenservice: Es werden die Buchungsstapel, die Belegbilder sowie die Stammdaten in die DATEV-Rechnungswesen-Programme übertragen

    Weitere Fragen und Antworten finden Sie in den Steuerberater FAQs

    Zu den Steuerberater FAQs ›

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    Vorteile für Steuerberater und Mandanten in lexoffice

    Das sagen Mandanten und Steuerberater über lexoffice

    "Mir und meiner Zielgruppe ist es wichtig, orts- und zeitunabhängig zu arbeiten und so nutze ich mit rund 70% aller Mandanten lexoffice. Das gefällt ihnen, weil es einfach zu verstehen und zu bedienen ist und bietet die perfekte Schnittstelle zu meiner Steuerberatersoftware."

    Interview mit Marcus Dein lesen

    Marcus Dein, Steuerberater

    "Was lexoffice angeht, so haben wir Mandanten, die seit über 20 Jahren mit den Produkten der Lexware arbeiten. Die stehen einer Unternehmenslösung mit Buchhaltung aus dem Haus natürlich sehr aufgeschlossen gegenüber. Ich habe aber auch sonst noch keinen Mandanten gehabt, der zu lexoffice gewechselt ist und dann irgendwann wieder wegwollte. Dieses System läuft gut, einleuchtend und zuverlässig."

    Interview mit Thorsten Mally lesen

    Thorsten Mally, Steuerberater

    "Ich nutze lexoffice bei Mandanten, die selbst buchen. Ich leiste dann Beratung, die Erstellung von Gewinnermittlung und Steuererklärungen. Dank Steuerberaterzugang kann ich jederzeit helfend einspringen. lexoffice ist für mich eine gute Lösung für die Freiberufler und Selbstständigen unter meinen Mandanten und wird auch sehr gut angenommen."

    Interview mit Daniela Kunz lesen

    Daniela Kunz, Steuerberaterin

    "Digital zu arbeiten hat viele Vorteile für die Mandanten, aber auch für uns als Steuerberater: Belege werden komfortabel per App gescannt und hochgeladen, Rechnungen sind mit lexoffice sofort GoBD-konform, Medienbrüche und manuelles Übertragen werden vermieden."

    Interview mit Farah Razai lesen

    Farah Razai, Steuerberaterin

    "Ich habe mir unterschiedliche digitale Buchhaltungslösungen angeschaut, aber lexoffice erfüllt meine Ansprüche am besten. Wenn ich selbst nicht dahinterstehe, empfehle ich eine Lösung nämlich auch nicht, und lexoffice ist sehr nutzerfreundlich."

    Interview mit Nadine Meibohm lesen

    Nadine Meibohm, Steuerberaterin

    "Ich finde lexoffice besser aufgestellt als die anderen Lösungen und ich freue mich, wenn über die lexoffice Steuerberatersuche direkt Mandanten zu mir kommen."

    Interview mit Sandra Rohloff lesen

    Sandra Rohloff, Steuerberaterin

    "Wir haben viele Systeme ausprobiert, mit denen wir zusammenarbeiten könnten. Da gibt es dann welche wie lexoffice, wo wir sagen: „Super, das passt.“ Und es klappt. Dann gibt es wieder andere, wo man sagt: „Ah, lieber nicht.“ Das alles macht es komplex."

    Interview mit Sebastian Wieland lesen

    Sebastian Wieland, Steuerberater

    "lexoffice ist gut durchdacht, der Export fehlerfrei – das ist das Wichtigste für uns Steuerberater"

    Interview mit Carina Heckmann lesen

    Carina Heckmann, Steuerberaterin

    "Inzwischen haben ca. 20% unserer Mandate lexoffice im Einsatz und für unsere Mitarbeiter macht es keinen Unterschied. Die Belege sind digital, egal aus welchem Programm sie stammen. Aber die Kunden können mit den gewohnten Geräten und der guten Usability weiterarbeiten."

    Interview mit Florian Gößmann-Schmitt lesen

    Florian Gößmann-Schmitt, Steuerberater

    "Die lexoffice Lösung hat mir gefallen, weil sie einfach sehr leicht zu bedienen ist. Man braucht kein Handbuch. Man muss nicht irgendwo nachlesen, wie man etwas bedient. lexoffice ist selbsterklärend und von überallher zu bedienen."

    Interview mit Güncem Campagna lesen

    Güncem Campagna, startboosters.de

    "Mir gefällt, dass lexoffice einfach ist und daher bedienerfreundlich für die Mandanten. lexoffice ist für kleine und Kleinstunternehmen sinnvoll, wirtschaftlich und preislich gesehen ein sehr gutes Programm."

    Interview mit Armin F. Schiehser lesen

    Armin F. Schiehser, Steuerberater

    "Drei Dinge finde ich an lexoffice genial: Erstens lassen sich Rechnungen unglaublich einfach stellen. Zweitens ist die Umsatzsteuervoranmeldung ein Klacks: Ich pflege schlicht meine Ausgaben ein und schon kann ich via lexoffice elstern. Und drittens kann ich das von überall aus tun und reisen, wann und wie ich will."

    Interview mit Cornelia Altenburg lesen

    Cornelia Altenburg, Schreibtrainerin

    "Ich arbeite mit lexoffice mobil und dank Internetzugang genau dort, wo ich mich wohlfühle."

    Interview mit Frank Scheele lesen

    Frank Scheele, Steuerberater

    "Ich nutze den praktischen lexoffice Steuerberater-Zugriff. Den ganzen Monat über erfassen meine Mandanten ihre gesamten Belege mit lexoffice. Am Monatsende muss ich mich dann nur noch einloggen und die Datei exportieren, die ich benötige. Das läuft perfekt und völlig unkompliziert."

    Interview mit Markus Schmetz lesen

    Markus Schmetz, Steuerberater

    Geprüft, mehrfach getestet und für sehr gut befunden

    Zertifiziert für Homeoffice Siegel
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GoBD testiert Siegel
    ISO 27001 zertifiziert
    DSGVO konform Siegel
    Chip Testsieger Siegel
    Focus Money Testsieger Buchhaltungssoftware Siegel
    DATEV Schnittstelle Logo
    PC Magazin Testsieger Rot

    lexoffice Starter Paket

    Wir machen Sie fit für die Zusammenarbeit über lexoffice

    Persönliche Betreuung · Kanzleischulungen · Einarbeitung erster Mandanten