Lexware Datenexport
Einfache Datenübernahme aus lexoffice nach Lexware
Lexware Datenexport zur Übernahme in Ihr Lexware Programm
Sie verwenden eine Lexware Anwendung wie die Lexware neue Steuerkanzlei oder den Lexware buchhalter premium zur Beratung Ihrer Mandanten? Dann können Sie die Daten Ihrer Mandanten mit dem Lexware Datenexport direkt aus dem Steuerberaterzugang ganz einfach aus lexoffice zu Lexware übertragen. Die Lexware Anwendungen orientieren sich am DATEV-Kontenrahmen und können das DATEV-Datenformat, in welchem die Exportdateien in lexoffice erstellt werden, importieren und verarbeiten.
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Lexware Datenexport durch Mandant oder Steuerberaterzugang
Für die manuelle Übermittlung der Daten wählt Ihr Mandant für den Lexware Datenexport „DATEV-konforme Dateien“ im Export Bereich aus. Bitte sprechen Sie die korrekten Einstellungen für den Lexware Datenexport vorher ab.
Einfacher ist es mit dem Steuerberaterzugang. Auf dem Steuerberater-Cockpit wählen Sie einfach die Option „Belegbilder, Buchungsdaten, Zahlungen aus“ und starten den Lexware Datenexport unabhängig vom Mandanten.
Voraussetzungen zum Lexware Datenexport
Für den fehlerfreien Lexware Datenexport müssen in Lexware folgende Voraussetzungen erfüllt sein
- Ihre Firma ist bereits im Lexware Buchhaltungsprodukt angelegt.
- In den Firmeneinstellungen ist die DATEV-Unterstützung aktiviert.
- Das im Buchhalter-Produkt ausgewählte Buchungsjahr und der Kontenrahmen stimmen mit den gewählten Einstellungen beim lexoffice DATEV-Export überein.
- Speichern Sie die lexoffice ZIP-Datei in ein frei zu wählendes Verzeichnis auf Ihrem Rechner und entpacken Sie die Datei direkt im Anschluss.
Verarbeitung des Lexware Datenexport
Die Import-Schnittstelle in Lexware ermöglicht den Import von Personenkonten (Kunden- und Lieferanten getrennt) und Buchungsdaten. Individuelle Sachkonten (lexoffice Bankkonten) müssen für die Datenübernahme aus lexoffice hingegen einmalig manuell angelegt werden. Eine ausführliche Anleitung dazu finden Sie direkt im Steuerberaterzugang.
Problemloser DATEV Datenimport
lexoffice schreibt ein sauberes DATEV Datenformat, so dass beim DATEV Datenimport keine Probleme auftauchen. Alle Buchungsdaten basieren dabei auf SKR03 und 04. Eigene Konten können dabei nicht angelegt werden, so dass sichergestellt wird, dass auch sämtliche Daten beim DATEV Datenimport erkannt und verarbeitet werden.
Häufige Fragen
Weitere Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich für Steuerkanzleien
lexoffice bietet für den Datenaustausch im DATEV-Format zwei Varianten an:
- Der DATEV-Export lädt sämtliche Buchungsdaten inkl. Kontenrahmen, Berater- und Mandantennummer herunter. Hierzu stehen in lexoffice die an DATEV angelehnten Standard-Kontenrahmen SKR03 oder SKR04 zur Auswahl.
- Mit den DATEV-Cloud-Services können Sie die Eingangs- und Ausgangsrechnungen direkt in die DATEV-Kanzleisoftware übergeben – inklusive vorkontierter Belege und Buchungssätze
Als registrierter Steuerberater können Sie Ihre Daten in der lexoffice-Steuerberatersuche veröffentlichen und erhalten so qualifizierte Anfragen von Mandanten, die gerne mit Ihnen über lexoffice zusammenarbeiten möchten. Gehen Sie dazu in Ihrem Steuerberaterzugang auf „Mein Profil“ und vervollständigen Sie Ihre Kanzleiangaben. Am Ende müssen Sie nur noch der Veröffentlichung Ihrer Angaben zustimmen.
- Effizient: Digitale Belege – korrekt erfasst, vorkontiert und für Sie und Ihren Mandanten immer verfügbar
- Kompatibel: lexoffice bietet viele Exportmöglichkeiten und Schnittstellen zu Ihrer Kanzleisoftware
- Einfach: lexoffice ist intuitiv und ohne Handbuch bedienbar. Falls Ihr Mandant doch mal eine Frage hat, ist unser lexoffice Support zur Stelle.
- Sicher: Datenspeicherung in Deutschland auf höchster Sicherheitsstufe
- Aktuell: lexoffice wird permanent weiterentwickelt, ohne das lästige Updates installiert werden müssen
- GoBD konform: lexoffice ist GoBD-testiert und schützt Ihre Mandanten
- Kostenlos: Als Steuerberater nutzen Sie lexoffice gratis
Mit dem Steuerberaterzugang erhalten Sie eine kostenlose Mandantenverwaltung. Sie können mit einem Login alle Mandanten verwalten, die mit lexoffice arbeiten. Über die Mandanten-Übersicht können Sie direkt auf die Belege und Buchhaltung Ihrer Mandanten zugreifen. Die Mandantendetailseite zeigt Ihnen die aktuelle Entwicklung Ihres Mandanten an. Bei Problemen können Sie sofort reagieren und proaktive Beratung anbieten. Sie können sich den Finanzreport und die Auswertungen ansehen oder auf das laufende Buchungsjournal zugreifen, von der Buchung bis zum Belegbild. Übermitteln Sie alle Belege und Daten in Ihre Kanzleisoftware. Genau dann, wenn Sie sie benötigen und immer im richten Format. Sie können sich auch direkt auf die lexoffice Sicht Ihres Mandanten einwählen. Als registrierter Steuerberater können Sie Ihre Daten zudem in der lexoffice-Steuerberatersuche veröffentlichen und erhalten so qualifizierte Anfragen von Mandanten, die gerne mit Ihnen über lexoffice zusammenarbeiten möchten.
Als Steuerberater verwenden Sie lexoffice grundsätzlich kostenlos:
- Der Steuerberaterzugang ist Bestandteil jeder lexoffice Version. Die lexoffice Version wird von Ihrem Mandanten bezahlt.
- Verwenden Sie den Steuerberaterzugang nicht und übermittelt Ihr Mandant Ihnen Daten und Belege über die lexoffice Exportfunktion, fallen ebenfalls keine Gebühren für Sie an.
Die grundlegenden Mandantenfunktionen sind:
- Rechnungen und Angebote schreiben und versenden
- Eingangsrechnungen digital erfassen (z.B. E-Mail-Eingangsrechnung hochladen, Rechnung scannen oder die Rechnung mit der lexoffice-App fotografieren und automatisch hochladen), bezahlen und archivieren
- Texterkennung und Kategorisierung, die manuelle Arbeiten beim Erfassen von Belegen ersparen
- Eingehende Zahlungen werden automatisch mit offenen Belegen abgeglichen
- Offene Posten werden aktuell angezeigt
- Alle Zahlungsein- und ausgänge durch integriertes Online-Banking immer im Blick
Egal, ob Ihre Mandanten nur Belege an Sie übergeben möchten oder Selbstbucher sind: lexoffice ist in verschiedenen Versionen erhältlich und deshalb für alle Selbstständige, Existenzgründer und Kleinunternehmer passend. In höheren Produktversionen für Selbstbucher können Ihre Mandanten zusätzlich u.a.: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Abschreibungen, elstern und GuV und EÜR.
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