Das Wichtigste in Kürze
Die Arbeitgeberhaftung betrifft die Verantwortung des Arbeitgebers für Schäden, die während der Arbeit auftreten, und hängt von Faktoren wie Fahrlässigkeit und Vorsätzlichkeit ab.
Bei Personenschäden, solange keine Vorsätzlichkeit vorliegt, greift die gesetzliche Unfallversicherung, während Sachschäden bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Arbeitgebers die Arbeitgeberhaftung auslösen.
Arbeitgeber haben auch Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung zu leisten.
Die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung, verwaltet von Berufsgenossenschaften, ist zusätzlich zur gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung erforderlich und bietet zusätzliche Vorteile.
Es ist ratsam, die Regelungen zur Arbeitgeberhaftung schriftlich im Arbeitsvertrag festzuhalten, um Konflikte zu vermeiden.
Arbeitgeberhaftung: Wann trägt der Chef die Verantwortung?
Im Arbeitsalltag läuft nicht immer alles glatt. Ein Unfall auf dem Arbeitsweg, eine Verletzung beim Bedienen einer Maschine oder Diebstahl am Arbeitsplatz sind häufig an der Tagesordnung. Doch gerade in solchen Fällen stellt sich oft die Frage, wer hier die finanziellen Konsequenzen trägt? Übernehmen Sie als Arbeitgeber die Haftung oder müssen Angestellte ihre Angelegenheiten selbst regeln? Wichtige Faktoren sind hier vor allen Dingen die Art des Verschuldens (wurde vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt?) sowie die unterschiedliche Bewertung von Personen- und Sachschäden. Wann muss also der Chef tatsächlich die Verantwortung übernehmen?