Das Wichtigste in Kürze
Das Partnerschaftsregister hat eine wichtige Funktion, was die Rechtsverhältnisse von Partnerschaften betrifft, die im Rahmen der Ausübung der sogenannten freien Berufe entstehen können.
Wenn sich Freiberufler:innen wie Rechtsanwält:innen, Ärzt:innen, Steuerberater:innen oder Wirtschaftsprüfer:innen partnerschaftlich zusammenschließen, wird dies im Register eingetragen.
Auch ein Zusammenschluss von freiberuflich tätigen Personen aus unterschiedlichen Fachbereichen ist möglich.
Was ist das Partnerschaftsregister?
Im Partnerschaftsregister sind alle eingetragenen Partnerschaften von Freiberufler:innen vermerkt. Gemeint sind damit Partnerschaftsgesellschaften, zu denen diese sich zusammengeschlossen haben. Das Partnerschaftsregister ähnelt in seiner Funktion dem Handelsregister, das alle Kaufleute im Sinne des Handelsrechts erfasst. Geführt wird es durch das zuständige Amtsgericht. Als öffentliches Verzeichnis, das Rechtssicherheit schaffen soll, ist die Einsichtnahme in einen Auszug aus dem Partnerschaftsregister für alle interessierten Personen möglich. Seit dem Jahr 2007 ist das Partnerschaftsregister ausschließlich online verfügbar.