Bildungsprämie für Freiberufler und Selbstständige

Die Bildungsprämie: Auch für Selbstständige

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Lebenslanges Lernen gehört für erfolgreiche Unternehmer zum geschäftlichen Alltag, denn Kenntnisse und Wissen haben sich in unserer Informationsgesellschaft längst zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor entwickelt.

Nicht nur für Angestellte – gerade Freiberufler und Selbstständige sind darauf angewiesen, sich kontinuierlich fortzubilden. Auch wenn Unternehmer keinen klassischen „Bildungsurlaub“ nehmen können, so haben sie doch unter bestimmten Umständen Anspruch auf Förderung.

Die Ansprüche an alle arbeitsfähigen Menschen steigen, immer neue Produkte und andere Innovationen erfordern die stetige Weiterbildung und den Erwerb von neuen Kenntnissen – lauter gute Gründe für das Förderprogramm „Bildungsprämie“ der Bundesregierung, das auch von Selbstständigen in Anspruch genommen werden kann.

Pro Person einmal alle zwei Kalenderjahre ein Prämiengutschein

Die Bildungsprämie fördert Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern.

In Frage kommen fachspezifische Fortbildungen, Seminare für Existenzgründer und Jungunternehmer, Computerkurse und alle anderen Fortbildungen, die dazu beitragen können, beruflich am Ball zu bleiben.

Unterstützt werden erwerbstätige Frauen und Männer mit einem Einkommen bis 20.000 € (40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) mit dem Prämiengutschein oder dem Bildungssparen. Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig ist.

Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Bei höherem Einkommen kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Bildungskredit („Weiterbildungsdarlehen“) in Anspruch genommen werden.

Ein Gesprächstermin in einer der Bildungsprämien-Beratungsstellen ist die Voraussetzung, um den so genannten Prämiengutschein oder ein Weiterbildungsdarlehen zu erhalten. Über die kostenlose Hotline 0800-2623000 kann jeder erfahren, wo sich die nächste Beratungsstelle befindet.

In einem individuellen Gespräch werden die persönlichen Voraussetzungen, das genaue Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung besprochen.

Wenn die Kriterien erfüllt sind, erhalten die Interessenten einen Gutschein, den sie beim Weiterbildungsanbieter abgeben können.

In Nordrheinwestfalen: Bildungscheck NRW

Der nicht übertragbare Bildungsprämiengutschein deckt in vielen Fällen die anfallenden Kosten für Fachkurse und Seminare zur Hälfte ab und macht sie dadurch leichter finanzierbar.

Alle bundesweiten Maßnahmen sind für Bürger Nordrhein-Westfalens dann sogar noch mit dem „Bildungscheck Nordrhein -Westfalen“ zu kombinieren, den auch Unternehmer und Freiberufler in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit erhalten können.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit seinem Bildungsscheck die Weiterbildung von Beschäftigten, die eine besondere Schulung benötigen, weil sie oft nicht die besten Voraussetzungen mitbringen, um am Arbeitsmarkt zu bestehen.

Das sind beispielsweise Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss haben, die seit mehr als vier Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten oder die befristet bzw. in Zeitarbeit beschäftigt sind.

Auch Menschen, die zum Wiedereinstieg in ihren Beruf besondere Schulungen brauchen oder die älter als 50 Jahre sind, zählen zum Kreis der vorrangig Geförderten.
http://www.bildungsscheck.nrw.de

Die Fähigkeit, sich Wissen anzueignen und flexibel auf sich wandelnde Bedingungen zu reagieren, wird in einer stets komplexer werdenden Welt immer wichtiger. Nützliche Seminare und Fortbildungen rücken für Kleinunternehmer und Freiberufler durch die Bildungsgutscheine in Reichweite – eine Chance, die jeder nutzen sollte, der sich weiterbilden möchte.
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Tipp: Wer bereits eine Berufsausbildung hat und sich aus privater Tasche fortbildet, kann bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit die Ausgaben unbegrenzt als Werbungskosten steuerlich absetzen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung dem jeweiligen Beruf, den man ausübt, auch wirklich konkret nutzt.

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  1. Valerie | 24.02.2023 | 11:09

    Hi, Danke für den Beitrag. Gibt es auch eine Förderung, wenn man bereits selbstständig tätig ist und sich ein zweites Standbein aufbauen will, sprich sich in einem ANDEREN Bereich ausbilden möchte (d.h. nicht fortbilden in dem ersten Bereich) ? Danke und Grüße, Valerie

    1. Carola Heine | 15.03.2023 | 20:19

      Hallo Valerie,
      solche Fragen kann man nicht pauschal beantworten, weil viele Dinge pro Bundesland anders sind und auch täglich neue Förderungen irgendwo entstehen. Das würde ich also bei dem Anbieter direkt fragen, der dich interessiert.

      herzliche Grüße
      Carola Heine