Existenzgründung in der Pflegebranche
Existenzgründung in der Pflegebranche

Existenzgründung in der Pflegebranche

Ab dem 1. Januar 2020 wird das Alten- und Krankenpflegegesetz durch das neue Pflegeberufegesetz abgelöst. Dann ändert sich einiges. Ist eine Gründung als selbständige Pflegekraft etwas für dich?

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    Viele Argumente sprechen dafür, in der Pflegebranche der eigene Chef oder auch die eigene Chefin zu werden: Freie Zeiteinteilung, Flexibilität, weniger Überstunden, mehr Gehalt und nicht zuletzt eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Doch passt die Existenzgründung in der Pflegebranche zu dir, und wie kannst du diese Geschäftsidee umsetzen? Wir haben wichtige Tipps für dich.

    Autor:in: Carola Heine

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    Kategorie: Gründer:innen

    Einer sinnvollen Tätigkeit nachgehen wird für viele Menschen zunehmend wichtiger – ebenso wie ein Leben, das sich flexibel gestalten lässt und den individuellen Wünschen entspricht. Ein Beruf, der erfüllt und trotzdem Zeit für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf lässt, ist die Selbständigkeit in der Pflegebranche. Kein Wunder, dass sich immer mehr Menschen im sozialen Bereich unternehmerisch betätigen, zumal der Bedarf stetig wächst.

    Ursache ist vor allem die kontinuierlich zunehmende Zahl älterer Menschen, die in Folge von einer ebenfalls stetig besser werdenden medizinischen Versorgung profitieren: Der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen ist älter als 60 Jahre. Die Pflegequote steigt von rund 11 Prozent in der Altersgruppe der über 75-Jährigen auf rund 71 Prozent bei den über 90-Jährigen. Die Bevölkerung wird im Durchschnitt immer älter. Der demographische Wandel prägt nicht nur unser Gesellschaftsbild, sondern stellt auch hohe Anforderungen an die Pflegeberufe und ihre dazugehörigen Ausbildungen:

    Mit dem neuen Pflegeberufegesetz, das im Juli 2017 verkündet wurde und nach und nach in Kraft tritt, bis es im Januar 2020 das Alten- und Krankenpflegegesetz ablösen, legte die Regierung den Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. Der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen wird zuhause versorgt, und das mehrheitlich durch Angehörige, Tendenz stark steigend.

    Doch viele Familien würden sich über qualifzierte Entlastung freuen, sie ist nur gar nicht so einfach zu finden. Vielleicht überlegst du ja, ob du dich mit dem Modell der Alten-, Kranken- und Familienpflege selbständig machen solltest? Die Aussichten sind gut:

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    Pflegebedürftige in Deutschland bis 2060: Bis zu 4,53 Millionen Menschen

    „Die Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland belief sich Ende 2017 auf rund 3,4 Millionen Menschen, von denen knapp ein Viertel vollstationär in Pflegeheimen versorgt wurde. Laut einer Prognose des Statistischen Bundesamtes könnte die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland bis 2060 auf 4,53 Millionen Menschen ansteigen. […]
    Diese Entwicklung wird begleitet durch den sukzessiven Ausbau der Pflegeinfrastruktur vor allem im privatem Sektor. So stieg die Zahl der Pflegeheime in Deutschland zwischen 1999 und 2017 um knapp 40 Prozent auf 14.480 und die Anzahl von ambulanten Pflegediensten im gleichen Zeitraum von 10.820 auf 14.050. Deutschlandweit arbeiten eine gute Millionen Menschen im Bereich der Altenpflege.“
    Quelle: Statista Juni 2019, siehe auch Pflegedossier

    Diese Pflegeberufe gibt es:

    Zu den Pflegeberufen gehören

    • Altenpfleger/in
    • Gesundheits- und Krankenpfleger/in (früher „Krankenschwester“)
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
    • Heilerziehungspfleger/in
    • Heilerzieher/in
    • Sozialassistent/in (Vorstufe zum Pflegeberuf)

    Durch das neue Pflegeberufegesetz erfahren die Berufe Altenpfleger*in, Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger*in eine generalisierte Ausbildung, die Spezialisierung in einem der Fachgebiete erfolgt dann erst am Ende der Ausbildung.

    Wer sich nach der Ausbildung akademisch fortbilden möchte, kann dann auch noch folgende Berufe mit Studienabschluss wählen: Pflegemanagement oder Pflegepädagogik.

    Selbstständig in der Pflege kannst du mit allen genannten Berufen werden. Aber nicht nur Pflegefachkräfte können sich selbstständig machen, sondern auch für Pflegehelfer*innen, die es für alle Fachbereiche gibt, ist das problemlos möglich.

    Warum eine Existenzgründung in der Pflegebranche in der Pflege eine gute Idee ist

    Pflegepositionen in Tageskliniken, Krankenhäusern, Altenheimen und anderen sozialen Einrichtungen sind chronisch unterbesetzt. Daraus ergibt sich ständiger Stress, Schlafmangel, Überstunden, schlechte Bezahlung, Schichtdienste und wenig Freiräume. Wenn aufgrund Krankheit und anderen Ausfällen Personalnot herrscht, müssen sich Pflegekräfte schnell und gut organisieren. Druck und Zeitnot sind immer präsent, auch die psychische Belastung läuft immer mit.

    Zwar kann auch eine Existenzgründung in der Pflegebranche dann nicht verhindern, dass dieser Beruf auch stressig wird. Aber individuelle Planung, über die du selbst entscheiden kannst, ist Gold wert. Den Arbeitsort wählen, selbst aussuchen wann gearbeitet wird – an Feiertagen nur noch freiwillig und nicht zwangsläufig arbeiten und eine bessere, weit fairere Bezahlung sind gute Argumente.

    Das haben die Patient*innen davon

    Auch für Patienten ist es ein Gewinn, wenn Pflegezeiten flexibler abgestimmt werden können und das Personal nicht mehr so häufig wechselt. Das stärkt jedes Vertrauensverhältnis ganz enorm und gibt der Betreuung Sicherheit und Stabilität.

    Voraussetzung für Existenzgründung im Pflegeberuf ist eine entsprechende Ausbildung.

    Außerdem muss die gewünschte freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet werden. Daraufhin bekommst du dann deine (neue) Steuernummer zugewiesen: Pflegeberufe gehören zu den freien Berufen und sind somit laut §2 des Gewerbesteuergesetzes nicht gewerbesteuerpflichtig. Freiberufler/innen müssen kein Gewerbe anmelden.

    Selbstständige in Pflegeberufen müssen dem Landesrahmenvertrag beitreten und einen so genannten Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen-Landesverbänden abschließen. Diese Pflegekassen arbeiten mit Strukturerhebungsbögen (erhältlich bei der zuständigen Kranken-und Pflegekasse), denen entsprechende Anlagen beizulegen sind, damit die Aufnahme adäquat geprüft werden kann.

    Dem Strukturerhebungsbogen beizulegen sind:

    • Führungszeugnis
    • Erlaubnis zur Berufsbezeichnung
    • Nachweis ausreichender Berufserfahrung (2 Jahre in den letzten 5 Jahren)
    • erfolgreicher Abschluss einer 460-Stunden-Weiterbildungsmaßnahme
    • ein Pflegekonzeption
    • Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung

    Einige Bundesländer verlangen außerdem eine Anmeldung beim Gesundheitsamt.

    Außerdem musst du dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden und zwar konkret bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

    Wenn du dich selbstständig machst, bist du nicht nur unabhängig von Auftraggebern, sondern trägst auch die mit dem Beruf verbundenen Risiken und organisatorischen Aufgaben ganz allein: Du musst dann eigenständig Aufträge generieren, Verträge abschließen und schließlich auch mit den Krankenkassen abrechnen. Das gesamte Rechnungswesen inklusive Kontrolle der Zahlungseingänge ist deine Aufgabe – um kaufmännisches Know-how kommst du auch in einem Pflegeberuf nicht herum.

    Außerdem ist es wichtig, an Aufträge zu gelangen – über eine Vermittlungsagentur oder die eigene Website. Ein XING-Profil, eine Seite auf LinkedIn oder ein Facebook-Profil erhöhen deine Chancen, wahrgenommen zu werden.

    Die beste Werbung ist natürlich die persönliche Weiterempfehlung von Patient*innen und deren Angehörigen.

    Flexiblere und individuellere Arbeitszeiten, Autonomiegewinn, mehr Lebensqualität, höhere Verdienstmöglichkeiten und mehr Wertschätzung – viel Positives gehört zur Existenzgründung und Selbständigkeit in sozialen Berufen. Wenn die kaufmännische Verantwortung dir für den Anfang zu viel ist, kannst du es auch mit einem nebenberuflichen Einstieg versuchen.

    Wenn beispielsweise Kliniken und Pflegeheime überlastet sind und unter Personalmangel leiden, kommt es häufig vor, dass sie kurzzeitig auf selbstständige Pflegekräfte zurückgreifen.

    Dazu musst du aber etwa drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit einen Versorgungsvertrag, eine Vergütungsvereinbarung und eine Vereinbarung über die Leistungs- und Qualitätsmerkmale mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe abgeschlossen haben. Die Pflegekassen erwarten die Abgabe eines Strukturerhebungsbogens nebst Anlagen. Neben den bereits weiter oben aufgeführten Anlagen für die ambulante Pflege wird von dir bei einer eigenen GRündung im Vollberuf zusätzlich eine Raumkonzeption gefordert. Gegebenenfalls ist auch noch eine Leistungs-/ Preisübersicht über Zusatzleistungen beizufügen.

    Freiberufler/innen sind zwar nicht gewerbetreibend, aber einkommenssteuerpflichtig – das gilt natürlich auch für Pflegeberufe. Für deine jährliche Steuererklärung reicht eine einfache Einnahme-Überschussrechnung (EÜR), die du beispielsweise mit der Buchhaltungssoftware lexoffice machen kannst. Auch wenn sämtliche Leistungen in Pflegeberufen nicht umsatzsteuerpflichtig sind (der Hinweis auf Paragraf 4 Nr. 14 sollte immer auf den Rechnungen angegeben werden) verlangt das Finanzamt trotzdem eine Umsatzsteuererklärung zum Mantelbogen und der EÜR, in der die Befreiung ersichtlich wird.

    Wichig ist auch: Die Freiberuflichkeit muss nicht immer gelten. Denn: Ob deine Leistung als freiberuflich oder gewerbetreibend eingeordnet wird, entscheidet allein das Finanzamt. Insbesondere in den Pflegeberufen werden verschiedene Leistungsangebote miteinander kombiniert. So treten beispielsweise oft pflegende und betreuende Dienstleistungen zusammen mit Wellness-Angeboten (z.B. Massagen) auf. Solche und auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden vom Finanzamt als gewerblich eingeordnet. Wer sein Leistungsspektrum also mit Blick auf die Wünsche seiner Patienten erweitern möchte, kommt ggf. an einer Gewerbeanmeldung nicht vorbei.

    Linktipp:

    Bessere Bezahlung für Pflegekräfte, Fachkräftemangel in der Pflegebranche, Bundestag beschließt mehr Stellen in der Pflege und andere News rund um das Thema Pflege auf haufe.de

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