Höhere Bußgelder bei
fehlerhafter Kassenführung

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    Ab 2020 verfünffachen sich die Bußgelder für fehlerhafte Kassenführung per Gesetz. Wir zeigen, was sich ab Januar genau ändert. Hier informieren!

    Autor:in: lexoffice Redaktion

    Veröffentlicht:

    Neue Bußgelder

    Fehlerhafte Kassenführung wird ab 2020 deutlich teurer. Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 (BGBl. I S. 3152) wurde bereits festgelegt, dass sich die Bußgelder für ungenügende Kassenführung ab 2020 vervielfachen. Ab dem 01.01.2020 werden statt der bisherigen 5.000 € fortan bis zu 25.000 € fällig, wenn ein Betrieb entsprechend § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO steuergefährdend handelt. Wenn ein Bußgeld verhängt werden soll, muss zunächst die Ordnungswidrigkeit bewiesen werden. Dieser Beweis kann allerdings vereinfacht erbracht werden. Es genügen als gerichtsfeste Beweismittel:

    • Zeugenaussagen von Testkäufern, Testessern, etc.
    • Beobachtungen von Prüfern, die durch ein Protokoll festgehalten wurden
    • Kassenbons
    • Fotos
    • Vernehmung des Personals
    • Sachverständigengutachten
    • Videoaufnahmen (auch Aufnahmen von betriebseigenen Kameras oder verdeckte Aufnahmen sind zulässig)

    Wenn mehrfache Verfehlungen vorliegen, werden für jeden Verstoß erneut Bußgelder in steigender Höhe fällig.

    Was Unternehmen jetzt tun sollten

    Um einer jederzeit möglichen, unangekündigten Kassennachschau standhalten zu können, müssen Betriebe eine prüfungssichere Kassenführung etablieren. Zusammen mit der Pflicht, Geschäftsvorfällen einzeln aufzuzeichnen, führt das dazu, dass Unternehmer den weitreichenden Vorschriften nur noch durch elektronische Kassensysteme gerecht werden können. Ein einfaches Registrierkassensystem ist zwar rechtlich zulässig, aber so fehleranfällig, dass es sinnvoll ist, stattdessen ein professionelles, elektronisches Aufzeichnungssystem einzurichten.

    Besonders Existenzgründer und kleinere Betriebe sollten sich bereits jetzt Gedanken machen, wie sie ihre elektronische Kassenführung ab dem 01.01.2020 organisieren. Die drohenden Bußgelder, die auf Fehler folgen können, sind so hoch, dass sie neben einer offensichtlich schweren finanziellen Belastung auch eine Existenzbedrohung darstellen können.

    lxlp