Eingliederungszuschuss, Gründerkredit & Co

Die wichtigsten Fördermittel für Gründer und junge Unternehmen

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    Existenzgründer und neue Unternehmen stehen oft vor demselben Problem: Mit welchen finanziellen Mitteln kann Wachstum ermöglicht werden? Oft werden dabei Finanzierungsmöglichkeiten ungenutzt gelassen, weil Unternehmer angesichts der Vielzahl von Förderprogrammen den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen. Dabei gibt es nicht nur zahlreiche zugängliche Startkredite, sondern auch sinnvolle Fördermittel bei der Einstellung von Mitarbeitern. Wir zeigen Ihnen, welche interessant sind und was Sie beim Thema Fördermittel beachten sollten.

    Das Wichtigste in Kürze

    Fördermittel sind Kapitalbeträge, die von Banken, Staaten, Bund oder Ländern unter bestimmten Bedingungen bereitgestellt werden, und sie dienen verschiedenen Zwecken, wie dem Ausbau öffentlicher Einrichtungen oder dem Erhalt von Unternehmen.

    Die Beantragung von Fördermitteln erfordert in der Regel Anträge bei verschiedenen Förderinstituten, und es ist ratsam, eine Fördermittelberatung in Anspruch zu nehmen.

    Was sind Fördermittel?

    Fördermittel sind Kapitalbeträge, das unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen von Banken, Staaten, Bund oder Ländern zur Verfügung gestellt werden. Staatliche Zuschüsse erhält man in der Regel von Förderbanken.

    Ihr Zweck kann sehr unterschiedlich sein. Neben dem Ausbau öffentlicher Einrichtungen dienen Fördergelder auch dem Erhalt von Unternehmen oder der Umsetzung bestimmter Vorhaben.

    Welche Fördermittel gibt es?

    Wir unterscheiden bei Fördermitteln zwischen Darlehen und Zuschüssen.

    Fördermittel in der Übersicht

    Ein Darlehen als Fördermittel ist ein Kredit, mit besseren Konditionen. Also beispielsweise niedrigen Zinsen.

    Ein Zuschuss vom Staat ist ein Geldbetrag, der nicht zurückgezahlt werden muss.

    Förderbanken haben den Auftrag, die Kommunen und Bürger:innen zu fördern und bewilligen daher die Fördermittel in der Regel, sofern es sich um ein Projekt mit einem Interesse der Gemeinschaft handelt. Beispielsweise ist der Erhalt von Unternehmen im Interesse der Gemeinschaft, weil dadurch Arbeitsplätze gesichert werden. Der Ausbau der Schule fördert die Bildung der Kinder. Die Installation von ökologischen Solarsystemen schützt die Umwelt.

    Fremdfinanzierung durch Fördermittel

    Jungen Unternehmen und Existenzgründern fehlt oft das nötige Eigenkapital, mit dem sie für Kreditinstitute attraktiv wären. Für sie macht es daher Sinn, öffentliche Förderprogramme unter die Lupe zu nehmen. Besonders empfehlenswert sind die Förderprogramme der KfW Bankengruppe, der Förderbank des Bundes. Aufgrund der Vielfalt an Programmen lässt sich in den Merkblättern der KfW für so gut wie jeden Unternehmer oder Unternehmer in spe ein geeignetes Fördermittel finden.

    Einen Kredit beantragt man allerdings nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner (z.B. einer Genossenschaftsbank). Wie das geht, wird auf der Webseite der KfW erklärt.

    Fördermittel für Gründer: Beispiele

    Neben dem Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt gibt es noch andere Fördermittel für Gründer. Eine Auswahl der besten Förderprogramme für Gründer und junge Unternehmer:

    ERP-Kapital für Gründung:

    • Kredit für Existenzgründer, junge Unternehmen (max. 3 Jahre am Markt) und Unternehmensnachfolger
    • Finanzierung fast aller Anliegen mit bis zu 500.000 EUR
    • Keine Sicherheiten notwendig, 100 %-ige Haftungsfreistellung der durchführenden Bank
    • Effektivzins: 0,4 – 3,07 % p.a.

    ERP-Gründerkredit – StartGeld:

    • Kredit für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmer (max. 5 Jahre am Markt)
    • Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln mit bis zu 100.000 EUR
    • Kein Eigenkapital nötig, 80 %-ige Haftungsfreistellung der durchführenden Bank
    • Effektivzins 2,07 – 2,68 % p.a.

    ERP-Gründerkredit – Universell:

    • Kredit für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, junge Unternehmer, die noch keine 5 Jahre am Markt sind
    • Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel (auch für Projekte im Ausland) bis zu 25 Mio. EUR
    • Kein Eigenkapital nötig, 50 %-ige Haftungsfreistellung der durchführenden Bank
    • Effektivzins: 1,00 – 8,89 % p.a.

    Neben den Krediten der KfW gibt es noch zahlreiche andere Fördermittel, die für Gründer oder junge Unternehmen in Frage kommen können. Bei den öffentlichen Förderprogrammen gibt es verschiedene Arten der Unterstützung: Darlehen mit günstigen Zinsen, monetäre Zuschüsse, Bürgschaften oder Beteiligungen als Investitionshilfe. Bei der Suche nach geeigneten Fördermitteln hilft die Förderdatenbank, mit der sich kleine und mittlere Unternehmen einen Überblick verschaffen können. Fördergeber können neben dem Bund auch die Europäische Union sowie Länder und Kommunen sein.

    Fördermittel für die Einstellung von Mitarbeitern

    Gerade das Einstellen von Mitarbeitern kann in der Frühphase eines Unternehmens den Unterschied über Wachstum oder Stagnation ausmachen. Daher ist es sinnvoll, sich über die Fördermittel für neue Mitarbeiter zu informieren. Diese werden von der Bundesagentur für Arbeit angeboten.

    Die Bundesagentur für Arbeit hat dabei einen Ermessens- und Verhandlungsspielraum. Ein Rechtsanspruchauf die Förderung besteht nicht. Das heißt konkret: Eine gute Begründung des Förderantrags ist ausschlaggebend dafür, ob er erfolgreich ist. Besonders der Umfang des Einarbeitungsaufwands oder die auszugleichenden Minderleistungen sollten überzeugend dargelegt werden. Die Fördermittel im Überblick:

    Eingliederungszuschuss

    Bei schwer vermittelbaren Arbeitnehmern können Arbeitgeber einen so genannten allgemeinen Eingliederungszuschuss erhalten. Auch Personen mit beschränktem Aufenthaltsrecht können bezuschusst werden. Voraussetzung ist, dass eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (egal ob Vollzeit oder Teilzeit) begründet wird. Der Eingliederungszuschuss soll die individuelle Minderleistung des betroffenen Arbeitnehmers ausgleichen. Dabei ist ein Zuschuss von bis zu 50 % des Arbeitsentgelts (dazu zählen auch die Sozialversicherungsbeiträge) für eine Dauer von bis zu 12 Monaten möglich. Die Dauer und die Höhe des Eingliederungszuschusses orientieren sich nach der Minderleistung, die am Arbeitsplatz auszugleichen ist.

    Eingliederungszuschuss für behinderte oder schwerbehinderte Menschen

    Behinderte und schwerbehinderte Menschen können in besonderem Maße bezuschusst werden. Der Eingliederungszuschuss kann für sie bis zu 70 % betragen und die Bezuschussung bis zu 24 Monate dauern. Handelt es sich um besonders schwerbehinderte Arbeitnehmer, kann die Dauer der Förderung auf maximal 60 Monate und bei mindestens 55 Jahre alten Angestellten sogar auf bis zu 96 Monate verlängert werden. Der Zuschuss verringert sich zwar ab dem zweiten Förderjahr um jeweils 10 % jährlich, er bleibt aber immer bei mindestens 30 % des Arbeitsentgelts. Bei besonders schwerbehinderten Menschen verringert er sich erst ab dem 3. Jahr der Förderung.

    Lohnkostenzuschuss

    Mit dem Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes zum 1.1.2019 wurde die Eingliederungshilfe erweitert und die Förderung durch Lohnkostenzuschüsse reformiert. Das Ziel der neuen Zuschüsse ist es, Langzeitarbeitslosen eine Perspektive am Arbeitsmarkt zu bieten und bei der beruflichen Wiedereingliederung zu helfen. Für den neuen Lohnkostenzuschuss ist im Unterschied zum Eingliederungszuschuss kein Nachweis über Vermittlungserschwernisse oder Minderleistung erforderlich. Die Förderkonditionen sind zudem gesetzlich festgelegt.

    Die zwei Arten des Lohnkostenzuschusses

    1. Zuschuss zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen: Diesen können Arbeitgeber erhalten, die Personen beschäftigen wollen, die seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind. Der Zuschuss ist für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angelegt. Ein Lohnkostenzuschuss erfolgt dann für die Dauer von 2 Jahren und beträgt im ersten Jahr 75 % und im zweiten Jahr 50 % des Arbeitsentgelts (der Mindestlohn darf nicht unterschritten werden). Zusätzlich zum Lohnkostenzuschuss wird der Arbeitnehmer durch die Agentur für Arbeit oder durch einen Dritten ganzheitlich beschäftigungsbegleitend betreut. Aber: Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten in den ersten 6 Monaten für entsprechende Betreuungsmaßnahmen, wie bspw. Fortbildungen, freistellen.
    2. Zuschuss zur Teilhabe am Arbeitsmarkt: Arbeitgeber, die „sehr arbeitsmarktferne“ Personen beschäftigen wollen, können diesen Zuschuss beantragen. Der Zuschuss ist für eine Beschäftigung auf dem „sozialen Arbeitsmarkt“ (das sind meist Helferjobs) gedacht. Er kann bis zu einer Dauer von 5 Jahren gezahlt werden und beträgt im ersten Jahr 100 % des Mindestlohns (bei Tarifbindung ist das entsprechende Arbeitsentgelt zu zahlen), sinkt aber jährlich um 10 % bis auf 70 % im 5. Jahr. Förderfähig ist, wer
      das 25. Lebensjahr vollendet hat,
    • in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre Arbeitslosengeld II bezogen hat,
    • in dieser Zeit nicht oder nur kurz sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und
    • noch nicht nach dieser Regelung für eine Dauer von 5 Jahren gefördert wurde.

    Förderfähig sind außerdem auch Freistellungen für eine berufliche Weiterbildung oder für ein betriebliches Praktikum bei einem anderen Unternehmen. Ein Arbeitgeber kann bei einer Weiterbildung bis zu 50 % der Weiterbildungskosten (bis zu 3.000 EUR) erhalten.

    Fördermittel beantragen

    In der Regel handelt es sich bei Fördermitteln um Fördergelder, die beantragt werden müssen. Eine Ausnahme ist derzeit der Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen für den privaten Gebrauch. Diese werden gefördert, indem die Mehrwertsteuer entfällt. Dafür muss kein Antrag gestellt werden.

    Eine eindeutige Anlaufstelle, wo man Fördermittel beantragen kann, gibt es nicht. Die Fördergelder stammen immer von einem Projektträger, der als Förderinstitut und dementsprechend als Verwaltung der Fördergelder fungiert. Es kommt also stark darauf an, welche Art der Förderung man haben möchte und wofür die Fördergelder verwendet werden sollen.

    Die Deutsche Fördermittelberatung kennt sich mit den Förderangeboten und Förderbedingungen innerhalb Deutschlands bestens aus. Um auf der sicheren Seite bei der Auswahl von Fördermitteln zu sein, empfiehlt es sich daher, eine Fördermittelberatung zu den einzelnen Förderinstituten in Anspruch zu nehmen. Mit deren Hilfe lässt sich auch ein Fördermittelcheck durchführen, um herauszufinden, ob die eigene Wahl die richtige ist.

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