Telefonkosten absetzen

Telefonkosten absetzen

Diese Pauschalen gelten

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    Telefon- und Internetkosten fallen für jede:n Unternehmer:in oder Selbstständige:n an. Die gute Nachricht: Diese Kosten sind steuerlich absetzbar. Wie Sie diese Ausgaben steuerlich geltend machen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

    Kategorie: Steuern

    Was sind Telefon- und Internetkosten

    Telefon- und Internetkosten umfassen alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Telefon- und Internetdiensten anfallen. Dazu zählen z. B. die monatlichen Gebühren für Festnetz, Internetanschluss und Mobilfunk, aber auch weitere damit verbundene Aufwendungen wie die Kosten für die nötige Hardware (Router, Telefon, Anschluss etc.).

    Wie setzen Sie Telefon- und Internetkosten steuerlich ab?

    Unternehmer:innen sowie Selbstständige können berufliche Telefon- und Internetkosten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. In der Steuererklärung führen sie die Kosten in der Anlage EÜR als Aufwendungen für Telekommunikation auf.

    Welche Pauschalen gibt es für Telefon- und Internetkosten

    Pauschal und ohne Einzelnachweise können Sie 20 Prozent Ihrer Kosten für Telefon und Internet monatlich von der Steuer absetzen. Allerdings nicht mehr als 20 Euro im Monat. Das heißt, pro Jahr können maximal 240 Euro von der Steuer abgesetzt werden.

    Ändert sich der Betrag Ihrer Telefon- bzw. Internetrechnung haben Sie die Möglichkeit, drei aufeinanderfolgende Rechnungen für die Berechnung heranzuziehen und diese aufs Jahr hochzurechnen.

    Beispiel:

    • August: 67 Euro
    • September: 72 Euro
    • Oktober: 81 Euro

    Zusammengerechnet kommen Sie auf 220 Euro, im Monatsdurchschnitt sind dies 70 Euro. Für diese 70 Euro berechnen Sie 20 Prozent, die Sie dann mit 12 (für das gesamte Jahr) multiplizieren.

    • 70 Euro x 20 % = 14 Euro
    • 14 Euro x Monate = 168 Euro

    Folglich können Sie 168 Euro steuerlich absetzen.

    Der Schlüssel, um Ausgaben bei der Steuer geltend zu machen?

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    Einzelnachweis für Telefon- und Internetkosten

    Wenn Ihre beruflichen Telefon- und Internetkosten über den 20 Prozent liegen, die Sie pauschal absetzen können, haben Sie die Möglichkeit, auch höhere Kosten geltend zu machen. Hierfür benötigen Sie Einzelnachweise. Hilfreich ist es, wenn Sie Belege (wie Rechnungen und Verträge) aufbewahren. Am besten lassen Sie sich eine detaillierte Auflistung von Ihrer Telefongesellschaft aushändigen. Anhand dieser können Sie die tatsächlichen Kosten für das gesamte Jahr berechnen.
    Einen Maximalwert, der eingehalten werden muss, gibt es hier nicht.

    Diese Methode lohnt sich allerdings nur, wenn die Kosten deutlich über 20 Prozent liegen.

    Hinweis: Die Belege müssen Sie nicht an das Finanzamt schicken, sie müssen sie aber 10 Jahre aufbewahren. Denn falls das Finanzamt die Belege anfordert, müssen Sie diese nachreichen.

    Internetkosten und Telefonkosten absetzen als Selbstständige:r

    Nicht nur Unternehmen können Telefon- und Internetkosten als Betriebsausgaben geltend machen. Dies gilt auch für Selbstständige. Voraussetzung ist, dass die berufliche Nutzung mindestens 10 Prozent beträgt. Bei der Nutzung von Handys oder Festnetztelefonen gilt, berufliche und private Gespräche müssen getrennt betrachtet werden. Separate Abrechnungen oder ein Nutzungsprotokoll helfen, den Überblick zu behalten und dienen als Nachweise für das Finanzamt.

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    Nutzen Selbstständige die Geräte zu mehr als 90 Prozent beruflich, sind die Kosten als Betriebsausgaben voll abzugsfähig.

    Welche Telefonkosten und Internetkosten dürfen abgesetzt werden?

    Rein rechtlich dürfen Sie alle Kosten, die in Zusammenhang mit dem Telefon stehen, als Telefonkosten absetzen. Darunter fällt nicht nur die monatliche Telefonrechnung. Folgende Kosten können Sie u. a. geltend machen:

    • Grundgebühr
    • Flatrate/Internetkosten
    • Miete für Geräte
    • Anschaffungskosten für Geräte
    • Anschlusskosten/Bereitstellungskosten
    • Faxgebühren
    • Reparaturkosten
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    Computerzubehör wie Router oder Modem werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Kosten hierfür können Sie nicht absetzen. Informationen rund um das Thema Laptop absetzen finden Sie in unserem Artikel: Laptop absetzen

    Bei der beruflichen Nutzung können Sie also einiges an Kosten, die mit Telefon und Internet zusammenhängen, von der Steuer absetzen.

    Sie haben kein Festnetz und nutzen stattdessen Ihr Handy? Wie Sie Handykosten absetzen erfahren Sie in unserem Artikel Handykosten absetzen: Darauf müssen Sie achten.

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    Tipp: In unserem ausführlichen Praxisbeitrag zeigen wir auf, welche Ausgaben Unternehmer:innen und Freelancer:innen von der Steuer absetzen können und was dabei beachtet werden muss.

    Was kann ich als selbstständige:r Unternehmer:in von der Steuer absetzen?

    lxlp