buchhaltungsfehler

Buchhaltungsfehler

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Um Buchhaltung führt kein Weg herum. Zum Glück lässt sie sich mit der Buchhaltungssoftware lexoffice mit wenigen Klicks nebenbei erledigen ohne große Einarbeitung. Trotzdem gibt es diverse Buchhaltungsfehler, die Du vermeiden solltest. Denn auch wenn lexoffice Dir viel Mitdenken abnimmt und die Bedienung intuitiv ist: Gemacht werden muss sie.

Autor:in: Carola Heine

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Kategorie: Steuertipps

Wenn Du alle anstehenden Aufgaben rund um Deine Buchhaltung mit lexoffice zeitnah und sorgfältig erledigst, vermeidest Du viele tückische Fehlerquellen und potenzielle Probleme mit dem Finanzamt. Vor allem auf Fristeinhaltung solltest Du immer achten.

Fristen für Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung solltest Du grundsätzlich immer pünktlich am 10. des Monats oder des Quartals vornehmen, je nachdem, wie das Finanzamt es aufgrund der abgeführten Umsatzsteuer angeordnet hat: Ab einer „Steuerschuld“ von 7500 Euro jährlich musst Du nämlich im Folgejahr dann monatlich die Umsatzsteuererklärung abgeben.

Wenn es hiermit immer wieder Probleme oder Ärger gibt und Du Mahngebühren für verspätete Abgaben zahlen musst, steigen auch Deine „Chancen“ auf eine Betriebsprüfung.

Aufgepasst bei in Anspruch genommenen Skonti

Bei abzugsfähigen Vorsteuerbeträgen aus Lieferung und Leistung können sich besonders schnell Fehler einschleichen. Achtung, wenn Du in die in Anspruch genommenen Skonti verbuchst: In der Buchhaltung sind dann nämlich Korrekturbuchungen gesondert für die Skonti und die davon abhängige Umsatzsteuer zu buchen.

Jede Buchung braucht einen Beleg

Grundsätzlich jede Buchung in Deiner Buchhaltung benötigt einen Beleg. Jede. Und jeder Beleg wird erst geprüft, dann erst gescannt und verbucht. Auch Deine eigenen Ausgangsbelege müssen unbedingt korrekt ausgestellt werden: Alle Angaben auf einer Rechnung müssen vollständig sein, damit diese rechtsgültig ist.

Und Eingangsrechnungen können sowieso nur als Ausgaben geltend gemacht werden, wenn sie alle rechtlichen Anforderungen an eine Rechnung erfüllen.

Buchhaltungsfehler bei der Reisekostenabrechnung

Reisekostenabrechnungen oder Bewirtungsbelege sind besonders fehleranfällig, denn Du musst immer alle Originalbelege prüfen, buchen, dann erst scannen und archivieren. Unterwegs leserliche Belege zu erhalten ist eine Herausforderung, ebenso müssen Brutto und Netto separat ausgewiesen werden, sonst gelten die Belege nicht als Betriebsausgabe.

Kassenbuch und Barkasse im Eifer des Gefechts

Typische Fehler mit Quittungen und Belegen passieren auch mit einer Barkasse und dem parallel anzulegenden und zu führenden Kassenbuch. Dieses muss täglich mit Ein- und Ausgaben geführt werden, ein Minus gibt es daher eigentlich nicht. Aber durch Barentnahmen ohne Beleg, die in der Eile öfter vorkommen können, geschieht es eben doch.

Oder ein Beleg ist unvollständig, die Mehrwertsteuer ist nicht ausgewiesen. Dann kann er nicht gebucht werden. Das ist ein Problem, denn Kassenaufzeichnungen müssen sortiert und fortlaufend nummeriert werden. Als wäre das noch nicht problemanfällig genug, müssen Einnahmen getrennt nach sieben und neunzehn Prozent Mehrwertsteuer aufgezeichnet werden.

Unregelmäßigkeiten in der Barkasse und im Kassenbuch können Betriebsprüfer sogar zur Schätzung einer Steuernachzahlung veranlassen, weil der Verdacht auf nicht gebuchte Einnahmen nicht entkräftet werden kann. Daher sollte alles übergründlich und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Kleine Auslöser, große Fehler

Stress im Arbeitsalltag, Unachtsamkeit, Sorglosigkeit oder nachlässige Buchungen … Buchhaltungsfehler sind schnell gemacht. Die Konsequenzen bei einer Betriebsprüfung sind nicht schön. Da Du mit lexoffice die Chance hast, schnell und ohne Aufwand jederzeit komfortabel und genau zu buchen, solltest Du diese unbedingt auch wahrnehmen – und damit den Kopf frei zu haben für schönere Dinge wie das Alltagsgeschäft oder die nächste Werbekampagne.

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