Arbeitszeitmodelle und ihr Nutzen
Sie als Unternehmer:in müssen mit ihren Mitarbeiter:innen planen können. Diese können nicht einfach kommen und gehen, wie sie möchten. Darum sind Arbeitszeiten in Arbeits- oder Tarifverträgen geregelt. Wiederum im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist gesetzlich u. a. festgeschrieben wie lange Mitarbeiter:innen arbeiten dürfen, in unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen kann die Arbeitszeit dann so gestaltet werden, dass sie zu der jeweiligen Situation im Betrieb – und im besten Fall auch dem Leben der Beschäftigten – passt.
Welche Arbeitszeitmodelle gibt es?
Neben der Vollzeitarbeit, bei der Mitarbeiter:innen i. d. R. 35 bis 40 Stunden in der Woche und dabei meist von 8 bis 17 Uhr arbeiten, gibt es weitere Arbeitszeitmodelle, die z. T. auch nebeneinander im Betrieb gelebt werden können. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die gängigsten Modelle sowie deren Vor- und Nachteile:
Teilzeit
Die Sollarbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten liegt durchschnittlich unter der einer Vollzeitkraft. Meist arbeiten Teilzeitkräfte nur an wenigen und bestimmten Tagen in der Woche.