Insolvenzantragspflicht weiterhin ausgesetzt

Was bedeutet diese Corona-Hilfsmaßnahme für Ihr Unternehmen?

Der Rettungsschirm, der aufgrund der Pandemie für betroffene Unternehmen aufgespannt wurde, betrifft auch das Insolvenzrecht. Im März 2020 wurde die Verpflichtung ausgesetzt, bei entsprechenden Voraussetzungen einen Insolvenzantrag zu stellen.

Diese Regelung galt für Unternehmen, die

  • durch die Pandemie insolvenzreif wurden und
  • sich durch staatliche Unterstützung sanieren können oder
  • auf andere Weise gerettet werden können

Verlängerung der Aussetzung

Aufgrund der anhaltenden Coronakrise ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nun weiter verlängert worden – bis zum 31.01.2021 (statt 31.12.2020).

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Regelung nur von solchen Unternehmen genutzt werden darf, die durch Pandemie zwar überschuldet, aber nicht generell zahlungsunfähig sind. Diese Kriterien bringen zwei Vorteile mit sich: Zum einen werden Unternehmen mit Chance auf Erholung gestärkt. Zum anderen werden illiquide Unternehmen nicht einbezogen, um einen stabilen Wirtschaftsverkehr zu erhalten.

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