BAföG-Reform: Das ändert sich!

Bis zum Jahr 2021 soll es mehr Förderberechtigte für das BaföG geben

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) soll eine gute Bildung ohne finanzielle Hindernisse ermöglichen. Die Regelungen, die es schon über 40 Jahre gibt, sind zum 1. August 2019 reformiert worden. Die Zielsetzungen: mehr Förderberechtigte und mehr Geld. Dies ist die Konsequenz aus der aktuellen Preissteigerung, die insbesondere auch den Wohnungsmarkt betrifft.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Erhöhung der Bedarfssätze zum Wintersemesterbeginn der Jahre 2019 und 2020.
  • Erhöhung des Wohnzuschlages
  • Erhöhung des Förderhöchstbetrags von 735 Euro auf 861 Euro im Jahr 2020.
  • Erhöhung der Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Mit der Erhöhung des Freibetrag für das Einkommen der Eltern (bis 2021 in drei Stufen um insgesamt 16 Prozent) gibt es nun auch mehr Förderberechtigte.

Reform betrifft nun auch die Rückzahlung

Oft wurde BaföG-Darlehen nicht beantragt und dann beispielsweise auch nicht mit einem Studium begonnen, weil die eigentlich Anspruchsberechtigten eine spätere Verschuldung befürchteten. Nun ist das BAföG leichter zurückzahlen. Die Konditionen für die Rückzahlung sind so gestaltet, dass die erste Hälfte des Darlehens nach Abschluss der Ausbildung zurückzuzahlen sind. Wer die zweite Hälfte trotz nachweisbarer Bemühungen nicht tilgen kann, erhält nun eine Restschuldbefreiung. So soll das BaföG in seiner Umsetzung nun sozialgerechter gestaltet sein.

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