Baukindergeld 2021

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    Was ist das Baukindergeld und warum wurde die Antragsfrist bis Frühjahr 2021 verlängert? Wir zeigen, was das für Sie bedeutet.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Wer eine Immobilie kaufen oder bauen lassen möchte, muss mit hohen Kosten rechnen. Damit dieser Wunsch auch von Familien mit Kindern realisiert werden kann, bietet der Staat mit dem Baukindergeld Unterstützung. Worum es sich genau handelt, wie es funktioniert und warum die Antragsfrist bis März 2021 verlängert wurde, erfahren Sie hier.

    lexoffice – Gesetzliche Änderungen – Baukindergeld – Förderzeitraum bis März 2021 verlängert

    Baukindergeld – zur Förderung von Familien

    Baukindergeld ist als Zuschuss erhältlich, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder bauen. Nach der Bewilligung des Antrags bekommen Sie maximal zehn Jahre lang pro Jahr und minderjährigem Kind, das mit im Haushalt lebt, 1.200 Euro vom Staat. Wichtig ist, dass die Baugenehmigung oder der unterzeichnete Kaufvertrag des Eigenheims im geförderten Zeitraum liegt. Sie müssen den Antrag für das Baukindergeld innerhalb eines halben Jahres nach dem Einzug stellen. Eine Versteuerung ist nicht nötig. Das jährliche zu versteuernde Einkommen des Haushalts darf mit einem Kind maximal 90.000 Euro betragen. Für jedes weitere Kind können 15.000 Euro hinzukommen. Bisher konnte der Antrag bis Dezember 2020 gestellt werden, doch aufgrund von Corona wurde der Förderzeitraum bis März 2021 verlängert, denn Baugenehmigungen wurden und werden zum Teil erst später erteilt oder die Unterzeichnung des Kaufvertrags verzögert sich.

    Zusammenfassung

    Mit dem Baukindergeld sollen Familien mit minderjährigen Kindern gefördert werden, damit sie ebenso ein Haus kaufen oder bauen lassen können. Sie bekommen pro Jahr und gemeldetem Kind zehn Jahre lang 1200 Euro.

    lxlp