Stärkung der Teilzeitausbildung innerhalb des BBiG

Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) soll die Teilzeitausbildung für neue Gesellschaftsgruppen attraktiver werden. Hier mehr erfahren!

Mit dem Beschluss der Novelle zum BBiG (Berufsbildungsgesetz)  kommt es zu einigen Neuerungen für Azubis in Deutschland. Laut Bundesbildungsministerium soll das hochgeachtete Qualifizierungssystem damit noch attraktiver gestaltet werden. Neben den neuen Abschlussbezeichnungen (z.B. Bachelor Professional) und anderen Maßnahmen, wird es im BBiG zu einer Stärkung der Teilzeitausbildung kommen.

Was soll sich an der Teilzeitausbildung laut BBiG-Novelle ändern?

Wenn Auszubildende als alleinerziehende Eltern fungieren oder einen Angehörigen pflegen, gab es nach dem BBiG bisher die Möglichkeit, die Ausbildungszeit in Teilzeit zu absolvieren. Künftig soll diese Verkürzung der Ausbildungszeit jedem neuen Azubi in dualer Ausbildung angeboten werden. Die Voraussetzung dafür: Ausbildungsbetrieb und Auszubildender müssen sich darüber einig sein.

Die grundlegende Verankerung der Teilzeitausbildung innerhalb des Berufsbildungsgesetzes soll vor allem Geflüchteten, lernbeeinträchtigten Menschen und Menschen mit Behinderungen einen Anreiz bieten, eine Ausbildung anzufangen und aktiv an der Arbeitswelt teilzuhaben.

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