Mehr Geld und Urlaub für Pflegefachkräfte

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    Mit einem Paket neuer Regelungen für die Jahre 2020 bis 2022 honoriert die Bundesregierung die Leistungen von Pflegekräften, die in der Altenpflege oder der ambulanten Krankenpflege tätig sind.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Mit einem Paket neuer Regelungen für die Jahre 2020 bis 2022 honoriert die Bundesregierung die Leistungen von Pflegekräften, die in der Altenpflege oder der ambulanten Krankenpflege tätig sind. Die neuen Regelungen sind eine Umsetzung der Empfehlung der Pflegekommission – mit dem Ziel, Anerkennung für die Leistungen der Pflegekräfte zu verwirklichen.

    Höhere Mindestlöhne

    Ein wichtiges Element im Rahmen der Beschlüsse ist die Erhöhung der Mindestlöhne. Das Ausmaß und die Etappen sind davon abhängig, über welche Ausbildung die Pflegenden verfügen. Unterschieden werden Hilfskräfte, qualifizierte Hilfskräfte mit 2-jähriger Ausbildung und Pflegefachkräfte mit 3-jähriger Ausbildung.

    Die Regelungen des Pakets sind:

    • Pflegehilfskräfte erhalten eine Mindestlohnerhöhung in vier Schritten – bis auf den in Osten und Westen des Landes einheitlichen Stundenlohn von 12,55 Euro pro Stunde. Unterschiede bei den Mindestlöhnen in der Pflege soll es ab 1. September 2021 nicht mehr geben.
    • 12,50 (West) bzw. 12,20 Euro (Ost) Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte ab 1. April 2021 und einheitlich 13,20 Euro ab 1. April 2022
    • einheitlich 15 Euro Mindestlohn für qualifizierte Pflegekräfte ab 1. Juli 2021 und 15,40 Euro ab 1. April 2022
    • Extraplus zum gesetzlichen Urlaubsanspruch: bei den Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 plus fünf Tage. In 2021 und 2022 wird der Anspruch plus sechs Urlaubstage umfassen

    Die Regelungen haben aufgrund von Corona besondere Brisanz erlangt, da Covid-19 die Bedeutung der Pflegeberufe und die Leistung der Pflegenden noch einmal herausgehoben hat.

    lxlp