Digitale Rentenübersicht – Einstieg im Oktober 2022

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    Mehr Transparenz für die Bürger bei der Altersvorsorge: Die Bundesregierung plant die erste Testphase für ein neues Online-Portal zur digitalen Rentenübersicht im Oktober 2022; Pflichtphase ab 2023.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Ein Online-Portal soll den Bürgern künftig dabei helfen, den Umfang der eigenen Vorsorge für das Alter richtig einzuschätzen. Dazu haben Bundesregierung und Bundestag das Gesetz zur Digitalen Rentenübersicht beschlossen.

    Ziel der Digitalen Rentenübersicht

    Ziel dieser Initiative ist es, den Bürgern einen transparenten Gesamtüberblick über die bisher erworbenen und noch erreichbaren Ansprüche zu ermöglichen. Denn die Fähigkeit, Vorsorge für das Alter zu treffen, setzt die Verfügbarkeit von Informationen und Prognosen voraus.

    Bei der Digitalen Rentenübersicht sollen alle drei Säulen der Altersvorsorge Berücksichtigung finden:

    • gesetzliche Rentenversicherung
    • private Vorsorge (z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente)
    • betriebliche Vorsorge

    Nach der Einsichtnahme ist Speichern oder Löschen möglich

    Mit der Steuer-Identifikationsnummer können sich die Bürger in dem Portal anmelden und ihre individuelle Rentenübersicht abrufen. Je nach Wunsch des Nutzers wird es möglich sein, die persönlichen Daten freiwillig zu speichern oder direkt wieder zu löschen.

    Ab 2023 ist die Teilnahme seitens der Anbieter verpflichtend

    Im Oktober 2022 beginnt die Testphase. Dann können sich die Anbieter der Rentenversicherungsleistungen freiwillig an dem Projekt beteiligen. Ein Jahr später endet die Übergangsphase. Von da an sind die Träger verpflichtet, ihre Daten für das Portal zur Verfügung zu stellen.

    lxlp