Seit dem 11. Juni 2019 gilt europaweit die neue EU-Drohnenverordnung. Die Vereinheitlichung des Regelwerks soll Rechtsverstöße beim Einsatz von Kameradrohnen verhindern und gleichzeitig die Nutzung in allen EU-Ländern gewährleisten. Die Bundesregierung steht nun in der Pflicht, die Deutsche Drohnenverordnung den neuen Drohnen-Regeln anzupassen. Dafür hat sie bis zum 01. Juli 2020 Zeit.
Welche Anpassungen sieht die Europäische Drohnenverordnung vor?
Das bereits vorhandene Regelwerk sieht folgende Punkte vor:
- Ab einem Gewicht von 250 g unterliegt der Multicopter einem Kennzeichnungsnachweis. Das bedeutet, dass an jedem Fluggerät sowohl der Name als auch die Anschrift angebracht werden muss.
- Ab einem Gewicht von 2 kg sind Drohnenpiloten zu einem Drohnenführerschein verpflichtet.
- Ab einem Gewicht von 5 kg bedarf es zudem einer Ausnahmeerlaubnis der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde.
- Ab einer Flughöhe von 100 m ist ebenfalls eine Ausnahmeerlaubnis notwendig.
In Bezug auf die meisten Punkte muss Deutschland keine Anpassung der Drohnenverordnung vornehmen, weil diese bereits alle Regeln beinhaltet. Folgende Richtlinien kommen nun jedoch dazu:
- Erweiterung der Nutzungsverbote in sensiblen Bereichen
- Einteilung der Drohnen in drei Kategorien (Certified, Specific, Open)
- Drohnenführerschein und LUC-Zertifikat
- Einführung Electronic ID
- Anpassung Gewichtsgrenzen und Flughöhen
Nutzer von Drohnen (egal, ob privat oder beispielsweise als Handwerker) müssen demnach nicht mit massiven Anpassungen durch die neue Drohnenverordnung rechnen.