Erhöhung der Zahlbeträge beim Unterhaltsvorschuss

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    Ab nächstem Jahr bekommen Alleinerziehende mit der Erhöhung der Zahlbeträge beim Unterhaltsvorschuss eine sinnvolle Entlastung. Hier informieren!

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Alleinerziehende Elternteile stehen zum Teil vor großen finanziellen Schwierigkeiten – vor allem dann, wenn der andere unterhaltspflichtige Part die monatlichen Leistungen nicht zuverlässig bzw. rechtzeitig überweist. Aufgrund des Unterhaltsvorschussgesetzes kann der Staat jedoch unter gewissen Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss für Kinder bis 18 Jahre auszahlen.

    Obwohl der Rechner für den Unterhaltsvorschuss nicht ganz so hohe Beträge zusichert wie beispielsweise die Düsseldorfer Tabelle, kann eine Familie dennoch entlastet werden. Für den alleinerziehenden Elternteil existiert keine Einkommensgrenze. Doch kann jeder einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen? Folgende Richtlinien müssen für einen Anspruch beachtet werden:

    • Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, erfolgt die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses uneingeschränkt.
    • Für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren können ebenfalls Beträge bezogen werden. Hier gilt die Voraussetzung: Das Kind darf nicht auf eine Leistung (Hartz IV) nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sein. Im anderen Fall muss ein Alleinerziehender im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto (ohne Kindergeld) dazu verdienen.

    In der Regel prüfen die Jugendämter den Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss.

    Höhe des Unterhaltsvorschusses ab dem 1. Januar 2020

    Um Kinder besser vor Armut zu schützen, hat der Staat eine Erhöhung der monatlichen Zahlbeträge im Unterhaltsvorschuss für 2020 verabschiedet.

    Bisher:

    • Kinder von 0 bis 5 Jahren: 150 Euro
    • Kinder von 6 bis 11 Jahren: 202 Euro
    • Kinder von 12 bis 17 Jahren: 272 Euro

    Ab 1. Januar 2020:

    • Kinder von 0 bis 5 Jahren: 165 Euro
    • Kinder von 6 bis 11 Jahren: 220 Euro
    • Kinder von 12 bis 17 Jahren: 293 Euro
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