Ermäßigter Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie verlängert

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    Im Rahmen der Coronahilfen für Gastronomie-Unternehmen bleibt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Speisen in Höhe von 7 % bis Ende 2022 erhalten.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    2022: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Speisen bleibt bis 31. Dezember 2022

    Im Rahmen der Coronahilfen für Gastronomie-Unternehmen bleibt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Speisen in Höhe von 7 % bis Ende nächsten Jahres erhalten. Ab 1. Juli 2020 hat die Bundesregierung im Rahmen der Coronahilfen die besonders betroffenen Gastronomieunternehmen unter anderem durch einen gesenkten Mehrwertsteuersatz entlasten wollen. Die zunächst befristete Maßnahme wurde mehrfach verlängert und gilt jetzt bis Ende 2022 fort. Die Mehrwertsteuersenkung ist Teil des Corona-Steuerhilfegesetzes.

    Hintergründe der Maßnahme

    Zunächst war die Mehrwertsteuersenkung auf Speisen dazu gedacht, den von Lockdown-Maßnahmen intensiv betroffenen Gastronomiebetrieben mehr finanziellen Spielraum zu schaffen. Man stellte sich vor, die Unternehmen so unterstützen zu können, schneller wieder angemessen wirtschaften zu können. Unter diesem Gesichtspunkt scheint auch die Verlängerung der Maßnahme sinnvoll. Die Lockdown-Maßnahmen haben sich bis weit in das Jahr 2021 hineingezogen und weitere Beeinträchtigungen über das Jahresende bis hinein in das Jahr 2022 sind zu erwarten. Zurzeit ist die Corona-Pandemie-Situation immer noch Ursache für Verluste in der Gastronomie. Beschränkte die Zutrittsregeln wie beispielsweise 2G können die Motivation vieler Gastronomiebesucher schwächen. Auch ein neuerlicher Lockdown ist nicht auszuschließen. Immerhin zeigt die Pandemie-Situation im Herbst 2021 eine bisher nie gekannte Intensität.

    Wie sehen Betroffene aus der Branche die Maßnahme?

    Die Maßnahme dürfte aus Sicht vieler Betroffener allein keineswegs ausreichen, um pandemiebedingte Umsatzeinbußen aufzufangen. Sie ist nur ein winziger Teil der notwendigen Corona-Unterstützungsleistungen. In der Gesamtbetrachtung ist die anhaltende Mehrwertsteuersenkung sicherlich ein kleiner Anreiz für vermehrte Restaurantbesuche. Die Frage ist allerdings, ob Gastronomie-Unternehmen überhaupt wirtschaftlich in der Lage sind, diesen kleinen Vorteil an ihre Kunden weiterzugeben. Viele werden ihre Preise erhöhen müssen, damit sie wirtschaftlich überleben können. Ob sich in diesem Zusammenhang die Mehrwertsteuersenkung tatsächlich positiv auswirken kann, bleibt im Jahr 2022 abzuwarten. Falsch ist die Maßnahme sicher nicht, sie reicht aber keinesfalls aus, um die in Mitleidenschaft gezogene Gastronomiebranche nachhaltig zu unterstützen. Sie kann deshalb nur Teil weiterer Unterstützungsleistungen sein, wenn ein „Gastronomiesterben“ verhindert werden soll.

    lxlp