EU-Führerschein: Wer muss 2022 alte Führerscheine umtauschen?

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    Stufenweise Umstellung auf den EU-Führerschein. Wer muss sich 2022 um den Umtausch kümmern? Wir haben alles Wichtige zusammengefasst.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden müssen. In den verschiedenen Ländern der EU sind gegenwärtig noch mehr als 110 unterschiedliche Führerscheine im Umlauf. Mit dem Umtausch sollen Führerscheine ein einheitliches Muster bekommen und fälschungssicher werden. Ziel ist eine verbesserte Verkehrssicherheit innerhalb der EU.

    Für wen gilt die Umtauschpflicht 2022?

    Der Umtausch der alten Führerscheine erfolgt stufenweise. Bis zum 19. Januar 2022 müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen, wenn Sie zwischen 1953 und 1958 geboren sind und Ihr Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Sind Sie zwischen 1959 und 1964 geboren, haben Sie noch bis zum 19. Januar 2023 Zeit für den Umtausch Ihres Führerscheins, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde.

    Zeit für den Umtausch haben Sie noch, wenn Sie

    • vor 1953 geboren sind
    • 1965 oder später geboren sind
    • Ihr Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde.

    Was passiert nach Ablauf dieser Frist?

    Versäumen Sie den Umtausch Ihres Führerscheins innerhalb dieser Frist, wird Ihr Führerschein ungültig. Ihre Fahrerlaubnis verlieren Sie damit jedoch nicht. Der Umtausch ist nur eine verwaltungstechnische Maßnahme.

    lxlp