Gesetz für faire Verbraucherverträge

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    Das bereits im Oktober 2021 teilweise in Kraft getretene Gesetz für faire Verbraucherverträge entfaltet seine volle Wirkung erst 2022 in mehreren Schritten: Vertragsabschlüsse und Vertragsinhalte sollen fairer werden für Verbraucherinnen und Verbraucher.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge sollen Verbraucher noch besser vor automatischen Verlängerungen von Verträgen, komplexen Kündigungsverfahren und ähnlichen Benachteilungen bei Verbraucherverträgen geschützt werden. Zu einem wesentlichen Teil ist das Gesetz bereits zum 01.10.2021 in Kraft getreten. Zum 01.03.2022/ 01.07.2022 werden die Kündigungsregelungen und die Pflicht, einen Kündigungsbutton einzuführen, wirksam. Was bedeutet das für Verbraucher?

    Keine unmäßig langen Vertragsbindungen und erschwerte Kündigungsverfahren mehr

    Verbraucher kennen die Situation: So schnell wie ein Vertrag online abgeschlossen ist, so schwierig kann es sein, sich wieder von diesem Vertrag zu lösen. Typische Verbraucherverträge wie Handy-Verträge, Verträge mit dem Fitnessstudio, Zeitung-Abos, aber auch Verträge über Energie- und Stromlieferung verlängern sich gern automatisch und gelten für lange Zeiten. Bei Kündigungen müssen oft komplizierte Verfahren eingehalten werden, wie etwa die veraltete Form einer Kündigung in Briefform und lange Kündigungsfristen. Das Gesetz für faire Verbraucherverträge beendet diese benachteiligenden Vertragspraktiken. Schritt für Schritt verbessern sich die Rechtspositionen, besonders bei der Kündigung von Verträgen für die Verbraucher erheblich.

    Insbesondere werden durch das Gesetz

    • die Möglichkeiten einer stillschweigenden Vertragsverlängerung eingeschränkt.
    • Kündigungsfristen nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit auf einen Monat verkürzt.
    • bei Online-Verträgen Kündigung durch einen Kündigungsbutton zur Pflicht.
    • bei Verstößen gegen Verbraucherschutzrechte Kündigungen ohne Frist möglich.

    Weiterhin dürfen Verträge über die Lieferung von Strom und Gas nicht mehr allein telefonisch abgeschlossen werden. Um rechtlich wirksam zu werden, bedürfen sie der Textform. Für Telefonwerbung benötigen die Unternehmen die dokumentierte Einwilligung der Verbraucher. Verstöße werden mit bis zu 50.000 EUR Geldbuße geahndet. Dabei muss die Einwilligung für 5 Jahre aufbewahrt werden. Unternehmen dürfen auch nicht mehr die Abtretung von Geldansprüchen gegen das Unternehmen gegenüber Verbrauchern in den AGB untersagen.

    Kündigungsbutton als echtes Novum

    Im Sommer 2022 wird eine besondere Klausel im Gesetz für faire Verbraucherverträge wirksam. Typischerweise werden viele Online-Verträge mit einem Klick auf einen Button des Online-Unternehmens wirksam. Daran hat sich nun der Gesetzgeber auch für die Kündigung orientiert. Online-Anbieter müssen ab 01.07.2022 einen Kündigungsbutton anbieten, der die Kündigung per Klick genauso einfach macht wie den Abschluss des Vertrages.

    Verstärktes Bemühen um Verbraucherrechte

    Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge versucht der Gesetzgeber, die Rechtspositionen der Verbraucher gegenüber typischen Anbietern von Verbraucherverträgen zu stärken. Die Praxis wird zeigen, ob die Ziele des Gesetzes insbesondere mit Blick auf Telefonwerbung erreicht werden können. Schon vor Inkrafttreten des Gesetzes gab es gewisse Ansätze, unerlaubte Telefonwerbung zu beschränken. Dennoch scheint sie weiterhin fester Bestandteil vieler Unternehmen bei ihren Werbemaßnahmen zu sein.

    lxlp