Wie es bisher ist
Es ist ganz klar geregelt: Wer die Fahrschule und Fahrprüfung mit einem Automatik-Wagen absolviert, darf ausschließlich Automatik-Autos im Straßenverkehr bewegen. Möchte man auch Handschalter fahren, musste man die Fahrprüfung auch mit einem manuellen Getriebe ablegen. Das könnte sich 2020 ändern, wenn es nach Andreas Scheuer geht.
Neuerungen in Aussicht
So ist ein Gesetzesentwurf in Planung, der vorsieht, dass Fahrschüler ihre Prüfung mit einem Automatikgetriebe absolvieren und im Anschluss daran nur kurz an einem Schaltgetriebe geprüft werden. Beim Bestehen soll eine reguläre Fahrerlaubnis ausgestellt werden, die zum Führen eines PKW mit Handschaltung oder Automatik berechtigt.
Begründet wird der Vorstoß mit der gestiegenen Bedeutung von Automatikgetrieben in der Automobilbranche, insbesondere im Hinblick auf Elektrofahrzeuge, die prinzipiell keine Gangschaltung haben.
Fahranfänger dürfte das freuen: Bis heute ist das Kupplungspedal kein gern gesehener Anblick vieler Fahrschüler und das ungewollte „Abwürgen“ des Motors hat schon unzählige durch ihre praktische Fahrprüfung fallen lassen. Diese Fehlerquelle wäre mit der neuen Regelung Geschichte.