Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)

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    Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) soll unter anderem mit einer Pflegereform für bessere Bedingungen bei Pflegenden und Pflegebedürftigen sorgen.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) soll unter anderem mit einer Pflegereform für bessere Bedingungen bei Pflegenden und Pflegebedürftigen sorgen

    Es sind vorrangig die Tarifbezahlung und Entlastungsbeträge für langfristig Pflegebedürftige, die die Änderungen im GVWG für das Jahr 2022 prägen. Pflegeeinrichtungen müssen zukünftig ab September 2022 die pflegenden Mitarbeiter nach Tarif bezahlen. Andernfalls dürfen sie ihre Leistungen nicht mehr mit der Pflegeversicherung abrechnen. Faktisch hat der Gesetzgeber damit eine Verpflichtung zur Tarifbezahlung von Pflegenden geschaffen, um die Pflegeberufe attraktiver zu machen. Über gestaffelte Entlastungsbeträge sollen Pflegebedürftige von steigenden Zuzahlungsbeträgen entlastet werden. Insgesamt will der Bund mit einem pauschalen Bundeszuschuss jährlich mit 1 Milliarde EUR für eine stabile finanzielle Ausstattung der Pflegeversicherung sorgen. So soll unter anderem die Zahlung nach Tarif vollständig refinanziert werden. Neben der Pflegereform finden sich weitere Änderungen in dem Gesetzeswerk, die verschiedene gesundheitliche Bereiche betreffen.

    Hintergründe, Details und Zielsetzung des GVWG

    Der Gesetzgeber versucht, in der Pflege bessere Bedingungen zu schaffen. Die Pflegekräfte sollen von einer tariflichen Bezahlung profitieren. Außerdem dürfen sie bei der Pflege mehr selbst entscheiden. In weiteren Bereichen sieht das Gesetz ebenfalls Änderungen vor. Verstärkt sind qualitätssichernde Maßnahmen im Bereich der Krankenhäuser beispielsweise durch Patientenbefragungen vorgesehen. Unter anderem wird jetzt auch ein Anspruch auf die Einholung einer Zweitmeinung für planbare Eingriffe Teil des Gesetzes. Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich mit einem verdoppelten Beitrag an der Finanzierung von ambulanten Krebsberatungsstellen. Ebenso will das Gesetz ambulante Notfallstrukturen und Terminservicestellen weiterentwickeln. Bei der Diagnostik/Therapiefindung bei seltenen und onkologischen Erkrankungen wird ein Modellvorhaben eingeführt.

    Insgesamt versucht der Gesetzgeber die Qualität von Krankenversorgung und Pflege durch finanzielle Stärkung der einzelnen Bereiche zu halten und zu verbessern. Hier sollen sich auch die gesamten Entwicklungen im Gesundheitsbereich und in der Gesundheitsversorgung veränderten Bedingungen anpassen. Ob diese Maßnahmen ausreichen werden, wird die Praxis zeigen.

    lxlp