Die Grundrente kommt

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Der höchstmögliche Zuschlag bei der Grundrente liegt bei 404,86 EUR. Wir zeigen, was sich ab Januar genau ändert.

Autor:in: lexoffice Redaktion

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Die Grundrente ist eine Altersrente für Rentner und Rentnerinnen, die lange Jahre gearbeitet haben, aber durch Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen eher weniger in die Rentenkasse einzahlen konnten. Dies betrifft zur Zeit in Deutschland etwa 1, 3 Millionen Menschen. Die Grundrente wird den Menschen, die einen Anspruch darauf haben, als ein Zuschlag auf die Rente gezahlt. Der Zuschlag muss von den Rentnern und Rentnerinnen nicht separat beantragt werden und wird auch an Personen gezahlt, die sich bereits in Rente befinden. Eine Grundrente wird nach ähnlichen Modellen schon seit vielen Jahren in den Niederlanden, der Schweiz, in Großbritannien und in Österreich gezahlt.

lexoffice – Gesetzliche Änderungen – Grundrente ab dem 1. Januar 2021

Einen Anspruch auf die Grundrente haben Rentner und Rentnerinnen, die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben und eine niedrigere Rente als 1250 EUR beziehen (Bei Paaren 1950 EUR). Für alle Leistungsempfänger, die mindestens 33 aber noch keine 35 Jahre mit Grund­sicherungs­zeiten vorweisen können, gibt es eine Aufstockung, die durchschnittlich bei etwa 83 Euro liegt. Wie auch die normale Altersrente wird die Grundrente anhand der Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto berechnet. Diese Punkte werden im Laufe des Erwerbslebens gesammelt. Die Höhe der Grundrente ist allerdings gedeckelt. Brutto liegt der höchstmögliche Zuschlag bei 404,86 EUR. Dies bedeutet, dass nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung, die selbstverständlich auch gezahlt werden muss, ein Zuschlag von 360,73 EUR übrig bleibt.

Die Grundrente wird ab dem 1. Januar 2021 an die Leistungsempfänger ausgezahlt, die einen Anspruch haben. Durch die Überprüfung der Ansprüche kann sich die Auszahlung der Grundrente aber bis zum Ende des Jahres 2022 hinziehen.

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