Im Gesundheitswesen werden ab 2021 verstärkt digitale Technologien eingesetzt.

Hier erfahren Sie, was sich für die Patienten in Zukunft ändern wird

Der Bundestag hat das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Ziel dabei ist, die Digitalisierung im Gesundheitssektor voranzubringen.

Elektronische Patientenakten

Ab dem 1. Januar 2021 werden die Krankenkassen die elektronischen Patientenakten nutzen. Darin können Befunde, Arztberichte und Röntgenbilder gespeichert werden. Auf diese Weise soll eine zeitgemäße, nutzerfreundliche und barrierefreie Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten ermöglicht werden. Behandlungsabläufe können damit vereinfacht, unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden. Der Datenschutz und die Datensicherheit sind dabei gewährleistet.

Es gilt die Freiwilligkeit

Die Versicherten können die elektronische Patientenakte freiwillig nutzen. Jeder Patient wird selbst entscheiden, welche Informationen gespeichert werden, wer darauf zugreifen darf und wann die Daten gelöscht werden.

Längerfristige Veränderungen

Längerfristig sollen weitere digitale Anwendungen im Gesundheitswesen eingesetzt werden. Ab dem 1. Januar 2022 soll es Ärzten möglich sein, Medikamente mit einem elektronischen Rezept zu verschreiben. Die Patienten können sich dann mittels einer App das elektronische Rezept auf das Smartphone übermitteln lassen. Auch Überweisungen sollen in Zukunft elektronisch erfolgen. Ab 2022 können außerdem der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft elektronisch in der Patientenakte gespeichert werden.                             

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