Wiedereinführung der Meisterpflicht
in 12 Gewerken

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Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Gewerken. Wir sagen Ihnen, welche Handwerksberufe davon ab 2020 betroffen sein sollen.

Autor:in: lexoffice Redaktion

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Erst 2004 wurde im Rahmen der Agenda 2010 die Meisterpflicht in insgesamt 53 Handwerksberufen aufgehoben. Nun hat die Große Koalition die Wiedereinführung der Meisterpflicht in folgenden Gewerken bzw. Berufen beschlossen:

  • Behälter- und Apparatebauer
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Böttcher
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Estrichleger
  • Fließen-, Platten- und Mosaikleger
  • Glasveredler
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Parkettleger
  • Raumausstatter
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller

Betriebe, die im Zeitraum zwischen 2004 und 2020 gegründet wurden und bisher nicht der Meisterpflicht unterstanden, müssen sich aber keine Sorgen machen. Sie erhalten trotz Wiedereinführung der Meisterpflicht einen sogenannten Bestandsschutz.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sowie Carsten Linnemann und Sören Bartol wollen nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringen. Dies soll so schnell wie möglich vonstattengehen, damit das Gesetz rechtzeitig verabschiedet wird, um zum 01. Januar 2020 in Kraft zu treten. Die Bundesregierung verspricht sich von der Wiedereinführung der Meisterpflicht eine bessere Ausbildung und eine höhere Qualität im Handwerk sowie ein steigendes Interesse potenzieller Auszubildender.

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Was denken Handwerkerinnen und Handwerker dazu? Lesen Sie hier zu Pro- und Contra-Argumenten

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