Neuer EU-Grenzwert für Schadstoffausstoß

Maximal 95 g CO2/km

Die EU-Verordnung Nr. 443/2009 setzt Emissionsnormen für Autos fest, um CO2-Emissionen zu verringern. Ziel ist der Klimaschutz.

Alle EU-Mitgliedsstaaten sollen dazu beitragen. Deshalb dürfen ab 2021 Autos, die zum ersten Mal zugelassen werden, nur noch 95 g CO2/km ausstoßen.

Der Wert gilt als Durchschnitt für die Neuwagenflotte des Herstellers, d.h. nicht jedes einzelne Auto muss den Wert erfüllen.

lexoffice – Gesetzliche Änderungen – Mobiler Führerschein

Autohersteller in der Pflicht

Gefragt sind also in erster Linie die Autohersteller. Für sie gilt ein einheitliches Messungs- und Überwachungsverfahren, um den Wert zu überprüfen. Wenn Hersteller den Wert überschreiben, sind Abgaben fällig.

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