Verkehrssicherheit
ist EU-Sache

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    Die EU will die Verkehrssicherheit verbessern. Ab 2020 dürfen deshalb nur noch Neuwagen mit Notbremssystemen angeboten werden.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Nach Schätzungen der EU-Kommission könnten Notbremsassistenten etwa 100 Todesfälle im Straßenverkehr jedes Jahr vermeiden. Für LKWs sind solche Sicherheitssysteme bereits Vorschrift, ab 2020 kommt die Notbremse auch für private Neuwagen.

    Was ist vorgesehen

    Die EU-Vorschrift sieht elektronische Assistenten vor, die bei Geschwindigkeiten unter 60 km/h eingreifen können. Sie dienen also vor allem der zusätzlichen Sicherung des Stadtverkehrs. Die Assistenten müssen den Abstand des Fahrzeugs zu Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern überwachen und den Fahrer vor möglichen Kollisionen warnen können. Sollte der Fahrer dann nicht reagieren, muss das System dazu in der Lage sein, eine Notbremsung einzuleiten. Zahlreiche Autos – vor allem aus hohen Preisklassen – haben ohnehin bereits solche oder ähnliche Systeme verbaut. Ab 2020 werden sich die Notbremssysteme zwangsläufig auch im unteren Preissegment etablieren.

    Was ist nicht geplant

    Ältere Autos müssen nicht umgerüstet werden. Die Vorschrift bezieht sich leidglich auf Baureihen, die ab 2020 genehmigt werden.

    lxlp