Ab September 2022: Neue Regelungen in der Pflege durch die Pflegereform

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    Bessere Bezahlung in der Altenpflege: Die Pflegereform soll unter anderem durch eine bessere Bezahlung (nach Tarif) ab September 2022 Pflegeberufe attraktiver machen

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Ab dem 1. September 2022 gilt die Pflegereform

    Unter anderem dürfen ab diesem Zeitpunkt nur noch Einrichtungen mit der Pflegeversicherung abrechnen, die ihre Pflegekräfte nach Tarif bezahlen. Das Reformwerk sieht weitere Veränderungen vor. Der Beitragszuschuss für Kinderlose wird um 0,1 Prozentpunkt erhöht. Das soll der Pflegeversicherung zusätzliche Einnahmen von 400 Millionen EUR pro Jahr verschaffen. Außerdem wird die Pflegeversicherung ab 2022 durch einen pauschalen Bundeszuschuss in Höhe von jährlich 1 Milliarde EUR unterstützt. Wichtig ist auch, dass Pflegekräfte durch das neue Gesetz mehr Verantwortung bekommen. Sie dürfen künftig Hilfsmittel verordnen und können in der häuslichen Pflege eigene Entscheidungen treffen. Die Pflegereform macht die Kurzzeitpflege im Krankenhaus möglich. Durch die Reform verändert sich auch die Sätze für Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege. Hier sind größere Entlastungen für die Pflegebedürftigen vorgesehen. Sie sind nach der Dauer der stationären Pflege gestaffelt. Die Beträge bewegen sich zwischen 45,55 EUR ab dem ersten Monat bis zu 637,70 EUR bei mehr als 86 Monaten. Sie sollen die Pflegebedürftigen von steigenden Zuzahlungsbeträgen zur Pflege entlasten.

    Hintergründe und Ziele der Reform

    Das Gesetz will Pflegebedürftige und Pflegende entlasten sowie besser unterstützen. Rund 500.000 Pflegekräfte sollen ab September 2022 von einer tariflichen Bezahlung profitieren. Diese Verbesserung der Bezahlung von Pflegekräften sollen nach Willen der Bundesregierung nicht finanziell zulasten der Pflegebedürftigen gehen. Deshalb wurden Entlastungsbeträge für die steigenden Zuteilungsbeträge vorgesehen. Das Gesetz soll weiterhin für verbindlichere Personalschlüssel bei der Bemessung des Pflegepersonals sorgen. Mit der Neuschaffung einer Übergangsregelung Krankenhaus wird eine Lücke der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen geschlossen.

    lxlp