Verbot für leichte Plastiktüten im Handel ab 2022

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    Einzelhändlerinnen und Einzelhändler dürfen keine leichten Plastiktüten mehr an Kundschaft abgeben. Wir erklären Ihnen, was sich in Zukunft ändern könnte.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Leichte Plastiktüten mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern dürfen Sie als Einzelhändler ab Januar 2022 nicht mehr an Kunden ausgeben. Die zukünftige Neuregelung ist schon seit Februar 2021 beschlossen. Falls Händler gegen das Verbot verstoßen, sind Bußgelder als Strafe für diese Ordnungswidrigkeit vorgesehen. Eine Ausnahme gilt für außergewöhnlich leichte Kunststofftragetaschen, die mit ihrer Wandstärke den Grenzwert von 15 Mikrometern nicht überschreiten. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, für Gemüse und Obst weiterhin sogenannte Knotenbeutel anzubieten. Derartige Beutel bleiben erlaubt, weil die Verpackung den hygienischen Transport der Produkte erleichtert und darüber hinaus zur Vorbeugung gegen Lebensmittel-Verschwendung beiträgt.

    Einfachere Umstellung für Händler durch frühzeitige Vorbereitung

    Bei einem großen Teil der Kunden führt das Verbot der leichten Plastiktüten ab 2022 für Einzelhändler kaum zu Veränderungen. Denn der Verbrauch der Plastiktragetaschen ist seit 2015 bereits um über 60 Prozent zurückgegangen. Das hängt damit zusammen, dass Plastiktüten im Einzelhandel normalerweise nicht mehr kostenlos ausgegeben werden und Kunden selbst verstärktes Interesse für den Umweltschutz zeigen. Verwunderung beim verbleibenden Kundenanteil lässt sich durch eine vorzeitige Aufklärung über die neue Regelung verhindern. Zudem ist Ärger vermeidbar, wenn Sie andere und umweltfreundlichere Verpackungsmöglichkeiten anbieten.

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