Neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

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    Neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz sieht neue Rücknahmepflichten für den Handel vor. Wir erklären alles, was Händler und Verbraucher wissen müssen.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Viele alte Elektrogeräte werden nicht vorschriftsgemäß entsorgt. Die Menge an neuen Geräten nimmt derweil stetig zu. Im Jahr 2019 belief sich das Handelsvolumen auf knapp drei Millionen Tonnen. Zu den Gründen für die zunehmende Gesamtmasse gehören:

    • kürzere Nutzungszeiträume der Geräte
    • steigende Anzahl von Privathaushalten
    • mehr Geräte pro Konsument
    • Trend zu größeren, schwereren Geräten

    Ziele des neuen Gesetzes
    In der Gesetzesnovelle sind Maßnahmen festgeschrieben, mit denen die Sammelquote von aktuell rund 45 Prozent deutlich erhöht werden soll. Damit soll die Abfallwirtschaft in eine Kreislaufwirtschaft überführt werden.

    Rücknahmepflichten des Lebensmittelhandels

    Demzufolge sind Lebensmittelhändler (z. B. Supermärkte und Discounter) mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern ab dem 1. Juli 2022 verpflichtet, Altgeräte kostenlos zurücknehmen, soweit sie regelmäßig Neugeräte im Sortiment führen. Darüber hinaus ist der Elektrogerätehandel ab 2022 gehalten, die Verbraucher verstärkt über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Außerdem soll die Kennzeichnung der Sammelstellen vereinheitlicht werden. Den Konsumenten solle es ermöglicht werden, ihre Altgeräte unkompliziert über die korrekten Pfade zu entsorgen.

    Weitere Verbesserungen durch die Kommunen

    Die Kommunen werden aufgefordert, die Rückgabemöglichkeiten zu erweitern. Dies kann durch besser erreichbare Wertstoffhöfe oder flexiblere Öffnungszeiten gelingen.

    lxlp