2022 erstes ganzes Jahr mit erhöhtem Rundfunkbeitrag

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    Nach langem politischen Streit stieg der Beitrag rückwirkend um 86 Cent. Wir haben alles Wichtige zusammengefasst.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Nach langem politischen Streit stieg der Beitrag rückwirkend um 86 Cent

    Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags von 17,50 EUR auf 18,36 EUR pro Haushalt für die Beitragsperiode von 2021 bis 2024 empfohlen. Die Sender hatten einen Finanzbedarf gemeldet, der einen Beitrag von 19,24 EUR erfordert hätte. Die Kommission hielt aber eine geringere Anhebung für angemessen.

    Bundesland Sachsen-Anhalt stimmte der Erhöhung nicht zu

    Als einziges Bundesland stimmte Sachsen-Anhalt der Beitragserhöhung nicht zu. Dadurch konnte der neue Rundfunkbeitrag nicht wie geplant zum 01.01.2021 in Kraft treten. Daraufhin riefen ARD und ZDF das Bundesverfassungsgericht an. Am 05.08.2021 gab das Gericht den Verfassungsbeschwerden der beiden öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten recht.

    Erhöhung gilt rückwirkend und vorläufig

    Der monatliche Rundfunkbeitrag ist rückwirkend zum 20.07.2021 gestiegen. Diesen Beitrag zahlt jeder Haushalt in Deutschland für das öffentlich-rechtliche Programm im Radio und Fernsehen, in den Mediatheken sowie online. Die Erhöhung um 86 Cent bleibt bis zu einer neuen, staatsvertraglich festgeschriebenen Regelung gültig.

    Online-Rechner für Unternehmen und Merkblatt

    Mit dem praktischen Online-Beitragsrechner auf der Webseite des Rundfunkbeitrags können Sie sich informieren, wie hoch Ihr monatlicher Beitrag ausfällt.

    Mit diesem Merkblatt können Sie erkennen, welche Kriterien die Beitragshöhe beeinflussen.

    lxlp