Unterstützung durch den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen 2022

Wirtschaftlichkeitshilfe vorerst bis März und Ausfallabsicherung bis Dezember 2022

Mit dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen will die deutsche Bundesregierung Ihnen auch 2022 zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten und finanzielle Sicherheit bieten, wenn Sie die Durchführung eines Events mit Künstlern planen. Der Fonds besteht aus zwei verschiedenen Modulen. Seit dem Sommer 2021 ist die sogenannte Wirtschaftlichkeitshilfe für relativ kleine Kulturveranstaltungen bis März 2022 geplant. Eine Verlängerung dieser Unterstützung ist natürlich nicht ausgeschlossen. Die Ausfallabsicherung für größere Kulturevents wurde hingegen im September 2021 direkt bis zum Jahresende 2022 eingeführt. Mit dem Sonderfonds möchte die Bundesregierung die gesamte Kreativszene in der COVID-19-Pandemie beim Neustart zusätzlich unterstützen.

Mögliche Förderung bei begrenzter Zuschauerzahl oder drohenden Ausfällen und Verschiebungen

Durch die Wirtschaftlichkeitshilfe ermöglicht der Fonds Ihnen die Durchführung einer förderberechtigten Kulturveranstaltung, wenn Infektionsschutzmaßnahmen eine Begrenzung der Zuschauerzahl vorschreiben. Mit einem Zuschuss auf Ticketeinnahmen soll der Sonderfonds bei kleinen Kulturveranstaltungen zum Ausgleich der pandemiebedingten Verluste beitragen. Bis voraussichtlich mindestens März 2022 besteht für Veranstaltungen mit maximal 2.000 möglichen Teilnehmenden ein potenzieller Anspruch auf die Wirtschaftlichkeitshilfe. Einnahmen aus den ersten 1.000 Tickets werden damit verdoppelt, bis Veranstaltungskosten gedeckt sind.
Über die Ausfallabsicherung übernimmt der Sonderfonds bei größeren Kulturveranstaltungen wiederum nach pandemiebedingten Verschiebungen, Teilabsagen oder endgültigen Absagen 80 % der Ausfallkosten. Dieses Modul ist für Sie 2022 relevant, wenn an Ihren Kulturevents ohne die Ausnahmesituation in der Pandemie theoretisch über 2.000 Menschen teilnehmen könnten.
Bei beiden Modulen müssen Sie eine Veranstaltung für Förderungsansprüche im Voraus registrieren. Nur eindeutige Kulturveranstaltungen sind förderberechtigt. Dazu zählen beispielsweise künstlerische Festivals, Konzerte sowie Opern oder Musicals, Künstler-Lesungen und Medienvorführungen. Theater-, Kleinkunst- oder Tanzveranstaltungen werden ebenfalls gefördert. Antragsberechtigt sind Veranstalter, die organisatorische und wirtschaftliche Risiken tragen. Falls Sie die Fördermöglichkeiten in Ihrem individuellen Einzelfall genauer überprüfen wollen, finden Sie auf der offiziellen Website zum Sonderfonds für Kulturveranstaltungen weiterführende Informationen.

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