EU Verordnung verbietet ab 2022 ganze Palette von Tattoofarben

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    Eine Verordnung der Europäischen Union verbietet ab 2022 bedenkliche Tattoofarben. Die Verordnung soll vor Gesundheitsrisiken schützen.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Bedenkliche Tätowierungen und Permanent Make-ups?

    Farbe spielt bei der dekorativen Kosmetik und Körperkunst traditionsgemäß eine wichtige Rolle. Das gilt für die klassische Tätowierung, die nun etwa bereits jeder achte Mensch in Europa hat. Es gilt aber auch für das Permanent Make-up, bei dem Farbpigmente dauerhaft in die Haut eingebracht werden. Diese Farben – besonders deren chemische Bestandteile – sind von Wissenschaftlern nun genau auf Unbedenklichkeit geprüft worden. Denn Chemikalien können Krebs und Allergien, Entzündungen und sogar Genmutationen auslösen. Dies ist insbesondere deshalb möglich, weil die Pigmente für eine dauerhafte Fixierung in die zweite Hautschicht eingebracht werden müssen. Sie gelangen dabei über den Blutkreislauf auch in Leber und Lymphknoten – insbesondere auch bei Lasereinsatz zur Entfernung.

    Neue Verordnung soll schützen

    Die EU-Behörden untersuchten die Gesundheitsrisiken von Tattoofarben und dieser Chemikalien und die Verfügbarkeit von sicheren Alternativen, die nur für Pigment Blau 15:3 und Pigment Grün 7 nicht vorhanden sind. Deshalb regelt die EU-Verordnung zwei Dinge. Erstens dürfen als gesundheitsbedenklich eingestufte Farben von Tätowierern und Permanent Make up-Spezialisten ab Erreichen einer bestimmten Konzentration nicht mehr eingesetzt werden. Zweitens wurde den Akteuren ein Übergangszeitraum von zwölf Monaten, für Pigment Blau 15:3 und Pigment Grün 7 – von 24 Monaten eingeräumt.

    lxlp