01.01.2020: Terminservicestellen werden ausgebaut

Terminservicestellen werden ab 2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle: Alle Neuerungen hier zum Nachlesen. Jetzt informieren!

Seit dem 11. Mai 2019 ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wirksam. Das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung soll sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten schneller einen Arzt finden und die Leistungen der Krankenkasse und Versorgung verbessern. Besonders für gesetzlich Krankenversicherte bedeutet das eine Verbesserung ab dem 01.01.2020.

Terminservicestellen werden ab dem 01.01.2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle

Das hat einige weitreichende Folgen für Ärzte und medizinische Versorgungsdienste. Die folgenden Vorgaben müssen spätestens ab dem 01.01.2020 von allen – dann ehemaligen – Terminservicestellen erfüllt sein:

  • Fortan gilt die 4-Wochenfrist auch für die Vermittlung termingebundener Kindervorsorgeuntersuchungen („U-Untersuchungen“).
  • Die Servicestellen sind unter der bundesweit einheitlichen Notdienstnummer (116117) an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden lang durchgehend erreichbar.
  • Terminvermittlung findet auch zu Haus- und Kinderärzten statt.
  • Suchen Patienten nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- oder Jugendärzten, werden sie hier unterstützt.
  • In akuten Fällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen, Notfallambulanzen oder Krankenhäuser vermittelt.
  • Terminservicestellen bieten die Möglichkeit, Termine online oder per Telefon und App zu vereinbaren.
  • Die Wartedauer auf eine psychotherapeutische Akutbehandlung darf nicht mehr als zwei Wochen sein.

Anhand dieser Änderungen wird deutlich, dass die Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle nicht eigenverantwortlich an deren Umsetzung arbeiten können. Bereits seit Mai 2019 treten deshalb immer mehr neue Regelungen in Kraft, die alle bis spätestens 2021 erfüllt sein sollen. Die letzte wird sein, dass jeder Patient eine elektronische Krankenakte erhalten kann, auf die er selbst Zugriff hat.

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