Titandioxid: ab 2022 in Lebensmitteln verboten

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    Wissenschaftliche Gutachten haben die Sicherheit von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff bezweifelt. Wir haben alles Wichtige zusammengefasst.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Bei Titandioxid handelt es sich um eine anorganische Verbindung auf Basis des chemischen Elements Titan. Die auch unter dem Kürzel TiO2 bekannte chemische Substanz ist unter der Bezeichnung E 171 aktuell noch als Lebensmittelzusatzstoff einsetzbar.

    Typische Beispiele für Lebensmittel mit Titandioxid, das oft durch die weiße Pigmentierung als Überzug genutzt wird, sind:

    • Kaugummis
    • Süßwaren
    • Gebäckstücke
    • Suppen
    • Nahrungsergänzungsmittel

    Es fungiert in den Lebensmitteln als farbgebendes Element.

    Gesundheitliche Risiken möglich

    Lebensmittel inklusive ihrer Zusätze werden von den einschlägigen Behörden wissenschaftlich geprüft, um sicherzustellen, dass dem Verbraucher im Handel unbedenkliche Produkte angeboten werden. Bei Titandioxid ist die Europäische Kommission aufgrund wissenschaftlicher Gutachten zur Entscheidung gekommen, dass E171 als Zusatzstoff nicht mehr verwendet werden soll. Die Mitgliedstaaten der EU haben dem zugestimmt. Konsequenz: Ab 2022 ist Titandioxid (E171) als Lebensmittel-Zusatzstoff verboten. Die Wissenschaftler hatten nicht ausschließen können, dass die Chemikalie Zellen genetisch verändert.

    Noch Einspruch möglich

    Rat und Europäisches Parlament haben bis Jahresende Einspruchsmöglichkeit. Wird davon nicht Gebrauch gemacht, gilt das Verbot ab Anfang 2022. Zunächst wird es eine Auslaufphase von sechs Monaten geben, danach wird das Titandioxid als Zusatz in Lebensmittel vollständig verboten sein.

    lxlp