Vorsorgepflicht für Selbständige – kommt das Gesetz 2020?

Der Gesetzesentwurf zur Vorsorgepflicht für Selbstständige soll Betroffene vor Altersarmut schützen & Gründern die Angst nehmen. Jetzt informieren!

Einführung der Vorsorgepflicht für Selbstständige

Arbeitsminister Hubertus Heil von der SPD hat die Einführung einer gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Selbstständige in Deutschland bereits zum Ende des Jahres 2019 angekündigt. Über diese Altersvorsorgepflicht  haben wir im Mai 2019 bei lexoffice umfassender berichtet. Nun werden die Pläne zur Vorsorgepflicht für Selbstständige mit hoher Wahrscheinlichkeit im Jahr 2020 in die Realität umgesetzt. Ziel der Politik ist es, die drohende Altersarmut der betroffenen Personen vorzubeugen und freundlichere Rahmenbedingungen für Gründer zu schaffen.

Verschiedene Quellen belegen, dass die Altersvorsorge für Selbständige ein großes Problem darstellt und sich vor allem Freiberufler ohne Angestellte nicht ausreichend privat absichern. Monatliche Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro sind im Alter keine Seltenheit. Zum Vergleich: Normale Arbeiter und Angestellte sind nur mit gut einem Drittel von dieser Geringversorgung betroffen.

Rente für Selbständige – so soll’s gehen

Das Gesetz zur Vorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler soll so gestaltet sein, dass für Betroffene im Alter genug Geld zum Leben übrigbleibt. Wenn es in Kraft tritt, müssen Selbständige verpflichtend zwischen den folgenden Rentenversicherungsmodellen wählen:

  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Private Altersvorsorge (Rürup-Rente, d.h. eine mit Privatkapital abgedeckte Basisrente und steuerliche Begünstigungen durch den Staat, siehe dazu: Kompaktübersicht: Steuergesetzgebung 2011-2019/Rürup-Rente)
  • Berufsständisches Versorgungswerk (Sondersysteme für kammerfähig freie Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte)

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