Wohngelderhöhung ab 2021

Der Bund plant, das Klimaschutzpaket mit einer Wohngelderhöhung zu verbinden

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung einen Mix von Maßnahmen fokussiert, die den Klimawandel positiv beeinflussen sollen. Zu diesen Maßnahmen zählt es auch, dass CO2-Emissionen, die als klimaschädlich gelten, abgebaut werden. Um dies zu fördern, wird beispielsweise das Heizen, das mit Öl funktioniert, teurer. Viele Haushalte können sich das aber nicht leisten.

Damit soziale Härten bei einem so essentiellen Bereich wie dem Heizen vermieden werden, ist es wichtig, dass insbesondere die Empfänger von Wohngeld entlastet werden. Dies soll durch das Entlastungsgesetz umgesetzt werden, das bereits vom Bundesrat abgesegnet wurden und von dem rund 600.000 Haushalte in Deutschland profitieren werden: Das Wohngeld wird erhöht, damit die Umsetzung des Klimapakets sozialverträglich durchgeführt werden kann.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Das Klimaschutzprogramm wird die folgenden Energien für ihre CO2-Emissionen teurer bepreisen:

  • Öl
  • Erdgas
  • Benzin
  • Diesel

Für bedürftige Haushalte gibt es eine Wohngelderhöhung von 10%. Sie wird als Zuschlag zur Miete verwirklicht. Da das Wohngeldes unter anderem einkommenabhängig ist, profitieren von der Erhöhung insbesondere die Haushalte, die ein niedriges Einkommen haben. Durchschnittlich wird die Wohngelderhöhung in 2021 circa 15 EUR im Monat betragen. Pro weiteres Mitglied im Haushalt können bis zu 3,60 EUR ergänzt werden.

Fokus auf niedrigen Einkommmen

Die Wohngelderhöhung im Rahmen des Klimapaketes ist für Haushalte mit niedrigem Einkommen konzipiert, da deren Anteil der Heizkosten an den Ausgaben vergleichsweise besonders hoch ist. Die Heizkostenerhöhung ist für solche Haushalte somit auch belastender als für mittlere und hohe Einkommen.

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz bereits beschlossen. Es ist ab 1. Januar 2021 gültig.

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