Was muss auf einer Akontorechnung stehen?
Auf eine Akontorechnung gehören alle Angaben, die auch auf einer Standardrechnung Pflicht sind. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Artikel „Rechnung schreiben: So erstellen Sie Rechnungen korrekt“.
Neben den Pflichtangaben ist es wichtig, dass die Akontorechnung als solche gekennzeichnet ist. Es genügt ein Hinweis am Ende der Rechnung, der besagt, dass es sich um eine Abschlagsrechnung (oder Teil- bzw. Abschlagszahlung) handelt. Es muss auch erkenntlich sein, zu welchem Gesamtprojekt die Akontorechnung gehört. Sind mehrere Akontorechnungen für ein Projekt vereinbart, nummerieren Sie diese durch.
Hinweis: Neben dem Zahlungsziel sollte auf der Akontorechnung auch der reduzierte Rechnungsbetrag stehen, wenn Sie Skonto gewähren.
Umsatzsteuer auf einer Akontorechnung
Die Rechnungsbeträge auf der Abschlagsrechnung sind Bruttobeträge, die Mehrwertsteuer muss unbedingt ausgewiesen werden. Außerdem wichtig: Die Umsatzsteuer muss nach jeder Rechnungsstellung an das Finanzamt abgeführt werden. Sie dürfen nicht bis zum Abschluss des Projekts und bis zur Schlussrechnung warten.