Die Nachfolge des 9-Euro-Tickets
Das 9-Euro-Ticket war beliebt, aber nicht frei von Kritik. Dicht gedrängte Fahrgäste während einer Pandemie und überfüllte Züge sorgten dafür, dass der Komfort beim Reisen verloren ging. Außerdem hatten Menschen mit Kinderwagen, Fahrrädern oder auch im Rollstuhl Probleme, sich durch die vollen Züge zu bewegen.
Trotzdem sprach sich die Mehrheit für eine Rückkehr des Deutschlandtickets aus. Diese Rückkehr wurde diskutiert und schnell entschieden, dass ein Preis von 9,00 Euro zu günstig ist. Stattdessen wurden 90,00 Euro vorgeschlagen. Das kam bei der Mehrheit der Bürger:innen nicht gut an. Am Ende entschied man sich für einen Mittelweg und das 49-Euro-Ticket.
An den Konditionen des Deutschlandtickets ändert sich neben dem Preis nichts. Allerdings ändert sich auch bei der Bahn nichts und es ist nicht geplant, mehr Züge zur Verfügung zu stellen, um eine Überlastung zu vermeiden. Man geht einfach davon aus, dass der höhere Preis dafür sorgt, dass die Züge nicht mehr so voll sein werden.
Am 1. Mai 2023 gilt das neue Deutschlandticket landesweit.
Vorteile des Deutschlandtickets für Arbeitgeber:innen
Für Unternehmen und Arbeitgeber:innen, die ihren Mitarbeiter:innen die Jobtickets bereitstellen, hat das Deutschlandticket besondere Vorteile.
Möglich sind drei Varianten, wenn Arbeitgeber:innen die Kosten für ein Jobticket übernehmen wollen:
Sie können das Jobticket in Höhe von 49,00 Euro komplett bezahlen und das Ticket an den oder die Mitarbeiter:in geben.
Alternativ kann es auch den Mitarbeiter:innen selbst überlassen werden, sich ein 49-Euro-Ticket zu erwerben und das Unternehmen erstattet die Kosten.
Oder das Gehalt der Mitarbeiter:innen wird um die 49,00 Euro für das Jobticket erhöht, damit sich die Mitarbeiter:innen davon das Deutschlandticket kaufen können. Diese Variante dürfte aber eher selten angewendet werden, zumal die Arbeitnehmer:innen die Gehaltserhöhung auch für andere Ausgaben verwenden könnten, statt für das Deutschlandticket.
Aus steuerlicher Sicht lohnt sich die Zahlung des 49-Euro-Tickets für die Mitarbeiter:innen. Die gesamten Kosten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Im Vergleich zum vorherigen 9-Euro-Ticket, wurden keine neuen Regelungen verkündet. Es kann also davon ausgegangen werden, dass zusätzliche Leistungen durch Arbeitgeber:innen für Fahrten der Arbeitnehmer:innen im öffentlichen Personennahverkehr von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeitragszahlungen befreit sind.
Der Jobticket-Rabatt
Wenn Arbeitgeber:innen das 49-Euro-Ticket nicht komplett zahlen wollen, können diese immer noch einen Vorteil in Form eines Rabatts durch einen Zuschuss herbeiführen.
Übernehmen Arbeitgeber:innen mindestens 25 Prozent der Kosten des Jobtickets, dann wird das 49-Euro-Ticket 5 Prozent günstiger. Dafür muss das Ticket als Jobticket bei den Verkehrsgesellschaften beantragt werden.
Viele Unternehmen haben sich bereits dafür entschieden, die Kosten für die 49-Euro-Tickets komplett zu übernehmen. Zudem beispielsweise auch die Stadt Stuttgart, die das Jobticket für alle Personen in der Verwaltung der Stadt, den städtischen Eigenbetrieben und den Kitas komplett zahlen werden.
Andere Unternehmen haben ein komplettes Mobilitätskonzept erarbeitet, um nicht nur das Jobticket für Mitarbeiter:innen abzudecken, sondern auch andere Beförderungsmittel zu bezuschussen. Beispielsweise übernimmt das Unternehmen dann 70 Prozent der Kosten für Jobtickets, Miete für Fahrräder oder E-Bikes.
Allerdings sollte dabei bedacht werden, dass mehr Komplexität auch zu mehr bürokratischem Aufwand führt. Wer Papierkrieg und unnötigen Aufwand verhindern will, zahlt das Jobticket komplett. Am Ende spart man dadurch ebenfalls Zeit und Bürokratie. Als Unternehmen gewinnt man dadurch also vermutlich mehr, als mit hohem Aufwand und ständiger Bearbeitung neuer Anträge.