Deutschlandticket absetzen und steuerliche Vorteile nutzen

Deutschlandticket absetzen und steuerliche Vorteile nutzen

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    Sie wollen Ihren Mitarbeiter:innen das Deutschlandticket als Jobticket zur Verfügung stellen oder es als Freiberufler:in selbst nutzen? Dann fragen Sie sich vielleicht, welche Vergünstigungen und steuerlichen Vorteile sich bei der Nutzung ergeben. Das Wichtigste im Überblick lesen Sie hier.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

    Kategorie: Steuern

    Was ist das Deutschlandticket?

    Seit Mai 2023 gibt es das Deutschlandticket (oder auch 49-Euro-Ticket genannt) der Deutschen Bahn. Mit diesem Ticket können Reisende für 49 Euro im Monat deutschlandweit in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs reisen. Das Deutschlandticket gibt es nur als monatliches Abo; dieses ist zum 10. eines Monats kündbar und nicht übertragbar.

    Deutschlandticket als Jobticket

    Das Deutschlandticket kann auch als Jobticket beantragt werden. Dafür benötigen Unternehmen einen Rahmenvertrag mit der Deutschen Bahn. Als Jobticket genutzt, gelten besondere Ermäßigungen für das 49-Euro-Ticket: Bezuschussen Sie als Arbeitgeber:in das Ticket mit mindestens 25 Prozent (pro Monat), kann es mit einem Rabatt von maximal 5 Prozent bezogen werden.

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    Hinweis: Die Bezuschussung von 5 Prozent bei geltendem Rahmenvertrag erfolgt durch den Bund und ist befristet bis zum 31. Dezember 2024.

    Deutschlandticket als Jobticket: Rabatt im Überblick

    Deutschlandticket als Jobticket: Rabatt im Überblick

    Zuschuss von dem:der Arbeitgeber:in

    25%

    Zuschuss vom Bund (bei Zuschuss des:der Arbeitgeber:in)

    5%

    Preis für Mitarbeiter:innen

    34,30 €

    Übernehmen Arbeitgeber:innen die Kosten ganz, dann liegt der zu zahlende Betrag bei 46,55 Euro.

    Der Schlüssel, um Ausgaben bei der Steuer geltend zu machen?

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    Steuerliche Vorteile durch das Deutschlandticket

    Damit das Deutschlandticket als Jobticket steuerfrei ist, muss dieses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (verbilligt oder unentgeltlich) gewährt werden. Zudem muss ein gültiges Arbeitsverhältnis bestehen.

    Bei Tickets, die für den Personennahverkehr gelten, wird nicht geprüft, ob das Ticket nur für den Arbeitsweg genutzt wird. Es kann daher von Arbeitnehmer:innen auch für Privatfahrten genutzt werden, ohne dass die Steuerfreiheit gefährdet ist. Anders ist dies beim Personenfernverkehr: Hier sind nur Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerlich begünstigt.

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    Hinweis: Das BMF-Schreiben vom 7. November 2023 sieht eine Ausnahme vor: Arbeitgeberzuschüsse für Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr, wie beispielsweise das Deutschlandticket, sind auch dann steuerfrei, wenn sie für bestimmte Fernzugverbindungen verwendet werden können.

    Beachten Sie als Arbeitgeber:in:Steuerfreie Arbeitgeberleistungen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mindern bei Arbeitnehmer:innen die als Pendlerpauschale abziehbaren Werbungskosten. Sie als Arbeitgeber:in sind deshalb verpflichtet, die steuerfreien Leistungen in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Der 5-Prozent-Zuschuss des Bundes und der Länder führt hingegen nicht zur Kürzung der Werbungskosten bei Arbeitnehmer:innen.

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    Tipp: Eine Kürzung der Pendlerpauschale muss nicht vorgenommen werden, wenn Sie als Arbeitgeber:in das Jobticket bzw. Zuschussleistungen zum Deutschlandticket pauschal mit 25 Prozent versteuern.

    Deutschlandticket im Rahmen der Entgeltumwandlung

    Auch die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung bietet sich für Arbeitnehmer:innen an. Erhalten Mitarbeiter:innen das 49-Euro-Ticket als Gehaltsumwandlung, können sie Steuern sparen. Arbeitgeber:innen nehmen in diesem Fall eine pauschale Versteuerung von 25 Prozent vor. Sie sparen dann im Gegensatz ca. 21 Prozent an Sozialversicherungsbeiträgen.

    Arbeitnehmer:innen verzichten auf die 49 Euro brutto an Gehalt und erhalten das Ticket abgabenfrei, da der:die Arbeitgeber:in bereits eine pauschale Versteuerung von 25 Prozent vorgenommen hat. Würden die 49 Euro auf das Bruttogehalt entfallen, müssten Arbeitnehmer:innen Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben entrichten und hätten von den 49 Euro nur etwa 30 Euro netto.

    Deutschlandticket als Selbstständige:r absetzen

    Sind Sie selbständig tätig und nutzen das Deutschlandticket, ist es möglich, dieses von der Steuer abzusetzen. Da das Deutschlandticket zu den Betriebsausgaben zählt, können Sie es als solche in Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen und Ihre ausstehende Steuerlast reduzieren.

    Pendlerpauschale oder Ticketkosten absetzen?

    Um zu entscheiden, ob Sie als selbstständige:r Unternehmer:in oder Freiberufler:in die Pendlerpauschale oder die Ticketkosten als Betriebsausgaben absetzen sollen, lohnt es sich, auszurechnen welche Kosten höher ausfallen.

    Beispiel

    Deutschlandticket (absetzbare Kosten):

    49 Euro x 12 Monate = 588 Euro.

    Pendlerpauschale (absetzbare Kosten):

    Ihr einfacher Weg beträgt 15 Kilometer zur Betriebsstätte. Diesen legen Sie an 180 Tagen im Jahr zurück. Die Pendlerpauschale beträgt 0,30 Cent pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer: 0,38 Euro):

    (180 Tage x 0,30 Euro) x 15 Kilometer = 810 Euro.

    Hier lohnt es sich, die Fahrtkosten statt der Ticketkosten in der Steuererklärung als Betriebsausgaben abzusetzen.

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    Tipp: In unserem ausführlichen Praxisbeitrag zeigen wir auf, welche Ausgaben Unternehmer:innen und Freelancer:innen von der Steuer absetzen können und was dabei beachtet werden muss.

    Was kann ich als selbstständige:r Unternehmer:in von der Steuer absetzen?

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