Nie unkritisch übernehmen – Muster und Vorlagen zum AGB-Erstellen nutzen
Man kann eine ganze Reihe an Mustern und Vorlagen für das AGB-Erstellen finden. Solche Muster werden u.a. von einschlägigen Branchenfachverbänden als AGB-Dienstleistung zur Verfügung gestellt und sind dann auf die Besonderheiten der jeweiligen Branche ausgerichtet. Solche Muster-AGB erarbeiten normalerweise hochqualifizierte Juristen, so dass davon auszugehen ist, dass die Muster eine hohe Rechtssicherheit aufweisen.
Eine Garantie für die „Gerichtsfestigkeit“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das allerdings nicht. Das beste Beispiel dafür sind die Musterbedingungen der Banken und Sparkassen. Die Bedingungen sind von AGB-Experten der jeweiligen Verbände erstellt worden. Das hat in der Vergangenheit nicht verhindert, dass die Gerichte immer wieder einzelne AGB-Klauseln von Finanzinstituten für unwirksam erklärt haben – auch solche, die auf den Musterbedingungen beruhten. Das bereits erwähnte BGH-Urteil zu den Gebührenerhöhungen mit stillschweigender Zustimmung ist ein solcher Fall.
Bei den Muster-AGB der Branchenfachverbände ist auch zu bedenken, dass diese zwar auf die spezifischen Bedürfnisse der Branche ausgerichtet sind, aber naturgemäß nicht alle in einer Branche vorkommenden Geschäftsmodelle abdecken können. Sie beziehen sich nur auf die gemeinsame „Schnittmenge“. Daher ist oft davon auszugehen, dass nicht alle Regelungsbedürfnisse für das eigene Geschäft erfasst sind und einige Regelungen nicht zum eigenen Geschäftsmodell passen. Aus diesem Grund sollten die Muster-AGB nie unkritisch übernommen werden. Eine sorgfältige Prüfung ist auch hier angezeigt – ggf. durch einen sachkundigen Anwalt. Der Check ist aber zumindest durch die Vorlage deutlich erleichtert. Zu beachten ist: solche Muster-AGB dürfen in der Regel nur genutzt werden, wenn auch eine Mitgliedschaft in dem entsprechenden Verband besteht.
Noch mehr ist vor einer unkritischen Übernahme von Mustern aus dem Internet für das AGB-Erstellen zu warnen. Solche Muster sind zahlreich zu finden und werden häufig sogar kostenlos angeboten. Hier ist aber vielfach nicht klar, welche juristische Kompetenz tatsächlich hinter der Vorlage steht. Außerdem beschränken sich die Muster häufig nur auf Klauseln, die branchenübergreifend anwendbar sind. Damit bleiben bei einer einfachen Übernahme unter Umständen wesentliche Regelungsbedarfe ungeregelt. Oft ist auch nicht ohne weiteres nachzuvollziehen, auf welchem Stand der Rechtsprechung ein solches Muster beruht. Viele im Netz gezeigte Vorlagen sind inzwischen veraltet. Eine Haftung für die „Richtigkeit“ ihrer Muster-AGB übernehmen die Anbieter im wohlverstandenen Eigeninteresse nicht.
Fazit: Die rechtlichen Risiken bei Internet-Mustern sind grundsätzlich deutlich größere als bei den Muster-AGB der Branchenfachverbände und die Wahrscheinlichkeit, dass das Muster nicht zum eigenen Geschäft passt, ist höher. Mehr als eine Formulierungshilfe, um selbst AGB erstellen zu können, sind solche Muster nicht. Eine einfache Übernahme ist auf keinen Fall ratsam.